1950: Steimann, Rudolf, Westernkötter Familiengeschichte aus dem Copiarium der Familie von Bredenol; in: HB 31 (1950), S. 52 und 56

[Familiengeschichte v.1400 -1544. Die dritte Seite des Originals aus den Lippstädter Heimatblättern fehlt noch. WM, 24.01.24]

Das Copiarium der Familie von Bredenol zum Rade vom Jahre 1400 bis 1544, als Quelle heimatlicher Orts- und Familiengeschichte

Von Rud. Steimann, Bankdirektor i. R. und Handelsrichter a. D. in Münster i. W.

Transkription der beiden Druckseiten 52 und 56. Schreibweise, Namen, Datierungen, Rechtschreibung und auffällige Formulierungen der Vorlage sind beibehalten; reine Zeilentrennungen sind aufgelöst. Die Abbildungen sind aus den Vorlagen übernommen.

Erster Teil Seite 52

Habent fata sua libelli: „Büchlein haben ihre Schicksale“ —. Tief verborgen, kaum benutzt aber mit Sorgfalt behütet und infolge einer musterhaften Registratur schnell auffindbar, ruht das Copiarium der Familie von Bredenol zum Rade im Staats-Archiv zu Münster. Es trägt die Schriftzeichen: Manuskript VII. 6415. Wie es dorthin gelangt ist, wissen wir nicht, aber wir wollen uns freuen, daß es uns — trotz der stürmischen und kriegerischen Zeiten — durch vier Jahrhunderte hindurch erhalten geblieben ist.

Es ist ein quadratförmiges, in Pergament gebundenes, mit Tinte in niederdeutscher Sprache geschriebenes Buch von 102 Seiten, umfassend den Zeitraum vom Jahre 1400 sine die, bis zum 16. September 1544 in 65 Protokollen. Von diesem wichtigen Urkundenbuch habe ich mir im Jahre 1920 von dem Historiker Dr. Messing eine 123 Oktavseiten umfassende genaue Abschrift in niederdeutscher Grammatik für mein Familien-Archiv besorgen lassen. Hierzu habe ich selbst 65 Regesten in hochdeutscher Sprache für meine 1921 gedruckte Chronik: „Zur Geschichte der Familie von Bredenol-Hille-Steimann“ verfaßte und die originellen Initialen, welche die Urschrift zieren, durch einen Fachmann photographieren lassen.

Da mir noch keine Veröffentlichung des Copiariums irgendwo begegnet ist, dasselbe aber wertvolles Material für die Geschichte Lippstadts enthält, manche Orts- und Flurbezeichnungen und viele alte Geschlechter-Namen nennt, so sei dasselbe in erheblich abgekürzter Form und chronologisch geordnet, hier wiedergegeben.

Der historischen Genauigkeit wegen mache ich zuvor darauf aufmerksam, daß in dem fundamentalen Geschichtswerk: „1100 Jahre Erwitte“, 1936, Seite 172 bei Erwähnung des Verkaufes des Gutes zum Rade 1451 durch die Herren von Erwitte (Anmerkung 94 und 95) wohl auf das Manuskript VII. 6415 Bezug genommen, aber übersehen ist, daß es sich um das Copiarium der Familien von Erwitte und von Bredenol nahe zu Münster handelt.

Die von Bredenol hatten Burg und Gut zum Rade von den Herren von Erwitte zu Lehn; daher interessiert es auch zu wissen, daß die Familien von Erwitte und von Bredenol nahe versippt waren; in dem nachfolgenden Protokoll des Copiariums vom 19. April 1506 nennen sie sich „Vedderen“. Diese genealogischen Zusammenhänge sind aber in der erwähnten Erwitter Jubiläums-Chronik (Seite 188/189) bei Aufstellung der Stammtafel derer von Erwitte nicht erwähnt, ich lasse sie daher ergänzend hier folgen. — Quelle: Staats-Archiv Münster, großes Ritterbuch des Herzogtums Westfalen, Tafel 62.

Außer dem Plan der Feldmark Lippstadt vom Jahre 1572 (Copia delineationis Territorij Lippen correcta) befindet sich im Staatsarchiv Münster noch eine andere wichtige, aber kaum bekannte Flurkarte „Eigentliche Gelegenheit des Dorfs Western kotten“ aus dem Jahre 1650. Aus beiden Plänen geht hervor, daß Burg und Gut zum Rade (auch Rhade, Raade und Roide geschrieben) innerhalb der Lippischen Landwehr, nördlich der Gieseler, an dem Feldwege von Lippstadt nach Westernkotten, unweit der „Steinbrücken-Warde“ (steinerne Brücke östlich der Chaussee nach Erwitte) gelegen hat.

In meiner Jugend befanden sich dort noch Mauerreste und eine verwitterte Eiche, die sogen. „Rad-Eiche“. Aber heute ist wohl alles spurlos verschwunden. Um so wichtiger für die Heimatgeschichte ist es, das schriftliche Material, vielfach in staubigen Akten zerstreut, zu sammeln und der heimatlichen Geschichtsforschung durch Hinweis auf die Quellen zugänglich zu machen. Im Stadt-Archiv zu Lippstadt befinden sich, laut der mir am 25. Januar 1935 gütigst erteilten amtlichen Information, auffallenderweise nur „3“ Urkunden (aber keine Abbildungen) über das Gut zum Rade, obgleich es zu ewigen Streitigkeiten mit dem Magistrat der Stadt tor Lippe Veranlassung gegeben hat. Denn es lag auf dem Territorium der Stadt, innerhalb der Landwehr, während die von Bredenol nur von Erwitte als adelige Landsassen zum Erzstift Köln gehörten.

Genannte 3 Urkunden lauten:

1. 1550 August 29. Diedrich von Erwitte von der Welschenbecke, zu Lahr, jetziger Zeit der Älteste vom Stamm und Lehnsherr belehnt mit dem Hause Horn und sämtlichen Gute zum Rahde Remberten von Bredenol zum Mitbehuf seiner Brüder und Schwester.

2. 1614, Juli 26. Diedrich von Erwitte belehnt mit demselben Georgen-Remberten von Bredenol.

3. 1649, August 1. Ferdinand Ernst von Erwitte zu Ebbinghausen und Welschenbecke verkauft den Rahdehof mit alten und neuen Pertinenzien an Bürgermeister und Rath der Stadt Lippe.

Eingehender werden die hartnäckigen Grenzstreitigkeiten in einer dicken Aktenmappe im Staatsarchiv Münster Repertor. 384/12 Cleve-Mark, L. A. Nr. 192 behandelt mit der Aufschrift: „Acta in Sachen Chur-Kölln et Bredenol wieder der Stadt Lippe wegen der Grentzen ab Ao. 1597 bis 1607“, welche ich einem jungen Historiker als Thema für eine Doctor-Dissertation wohl empfehlen möchte.

Nach einer Urkunde vom 11. Oktober 1563 (Copie) in meinem Familien-Archiv beschweren sich Georg von Bredenol zum Rahde und seine Frau Christine geb. von Schorlemer beim Churfürsten zu Cölln, daß die Stadt Lippe sein Gut zum Rhade „eingezogen“ habe und er und sein Weib, welches darüber besonders betrübt sei, in unverschuldete Not geraten sei. Seine beiden Söhne, die auf der Universität erfolgreich ihrem Studium obliegen, erforderten viel Geld, welches er nicht länger aufzubringen vermöge. Der Landdroste habe ihn auf seine Eingabe mit dem Bescheide auf den nächsten Landtag vertröstet.

Diese Bittschrift ist an die Ritterschaft und Städte des Herzogtums Westfalen gerichtet und auf dem Landtage verlesen und zur Sprach gebracht.

Trotz der oben unter 3. aufgeführten Urkunde vom 1. August 1649 im Stadt-Archiv in Lippstadt, wonach Ferdinand Ernst von Erwitte den Radehof an Lippstadt verkauft, scheinen Differenzen verblieben zu sein, denn in meinem Familien-Archiv befindet sich noch folgende abschriftliche Urkunde:

1703, April 1. Erwitte. Beschwerdeschrift des Churfürstl. Cölnischen Amts-Drosten, Richters und Schöffen zu Erwitte an die Landdrosten und Räte des Herzogtum Westfalen in Arnsberg, worin er unter Bezugnahme auf die früheren Beschwerden des Georg von Bredenol zum Rhade und die Entscheidungen des Reichskammergerichts zu Speyer vom Jahre 1569, 1570, 1583 usw. den sehr ausführlichen Nachweis liefert, daß das Rittergut zum Rhade und ihre Besitzer von Bredenol, wenn es auch binnen der Lippischen Landwehr gelegen ist, doch nach Chur-Cöln gehöre und die Besitzer Chur-Cölnische Landsleute seien. Er sucht hierdurch die Eingabe des Magistrates der Stadt Lippe vom Jahre 1702 an ihre Königliche Majestät zu Preußen zu widerlegen. Schon früher sei die Stadt Lippe wegen Schädigung des Rittergutes zum Rhade und ihrer Besitzer zu einer Strafe von 1261 Rthlr. verurteilt. Neuerdings hätten zum wiederholten Male Soldaten der Stadt Lippe das Haus zum Rhade und die Westernkotter durch Verletzung der Grenze geschädigt; sie hätten Pferde, Kühe und Schafe geraubt und den Wiesenbaum gefällt und fortgenommen usw.

„Trotz der Eingabe und versuchten Widerlegung der Lipper an den König von Preußen wird beantragt, das Gesuch als unberechtigt abzulehnen und die Chur-Cölnischen Unterthanen in der Nachbarschaft von Lippstadt in ihren uhralten hergebrachten Rechten und Besitzum zu belassen und zu schützen.“

Diese Streitsache scheint also, trotz des Verkaufes (?) noch nicht zur Ruhe gekommen zu sein.

Nunmehr lasse ich die aus Raummangel ganz erheblich gekürzten Regesten des Copiariums hier folgen:

1400, sine die. Die Gebrüder Dederich und Hinrich von Erwitte belehnen den Everd Kötlemans mit dem Hof tom Rade.

1409, Mai 5. Lubert de Gothe bekennt, daß er Johann dem Dusteren, dem alten, und seine Hausfrau Belen, den Hof zu Stirdorpe verkauft hat, den Lubert von Hinrichs Landesberge empfangen und diesen wieder übertragen hat und daß er vollständig damit einverstanden ist, daß Hinrich Johan de Dusteren damit belehnt. Zeugen: Volbracht Synnemann genannt Koniereck, Wychard van Bredenol, Johan de Koningh, Volberts Sohn u. a.

1411, Dezember 13. Up garden vor der Cluseporten[1], up ’lant. Johan Tule verkauft mit Zustimmung seiner Frau Lucke der Tele, Wwe. des seel. Herman von dem Rethberge zwei Gärten „by dem Geseker pade“ außerhalb der Cluseporten, sowie 5 Ruten Land.

1422, Juni 3. Wessell von Landesberge belehnt Johan de Dusteren, Bürger zu Lippstadt, mit dem Gute zu Stydorpe, genannt der Gothen Gut. Zeugen: Gert von Ense u. a.

1431, Dezember 9. Bernt von Hoirde, Droste „zeligen Her Frederichs sonne von Hoirde“ belehnt Johan von Dusteren mit 3 Hufen, gelegen zu Jugerinchussen innerhalb und außerhalb der Landwehr zur Lippe, die früher Johan de Konynges waren.

1433, Mai 16. Wygand von Harsfelde und seine Frau Fige überlassen Johan dem Dusteren, Bürgermeister von Lippstadt, für verschiedene Schuldverschreibungen, ihre folgenden Güter: Haus und Hof gelegen in Lippstadt, Thomurynck und das Oistbroik, den Mersche to dupe Lande, den Zehnten genannt „der Loyne thenden“, sein Salzhaus zu Westernkotten nach Ausweis des Briefes, den Drees van Bredenol darauf gegeben hat und ein Salzhaus des Clusener (= von Schorlemer), ferner 5 Salzhäuser und Hudikes Zolt mit dem Erlehove, der ein Lehen des Propstes von Meschede ist, den Hof zu Oithen nach Ausweis des Briefes, durch den Grafen von Retberge darauf gegeben, die Hirdinchove, zu Ussem und ein Gut, genannt Lakensnyder Gut. Zeugen: Herman Synsman (wohl Synsekeman?) u. a. (Fortsetzung folgt)

Initiale zu dem Copiarium der Familie Bredenol zum Rade, geschrieben 1541 (Staatsarchiv zu Münster, Man. VII. 6415)

Fortsetzung Seite 56

II.

Es handelt sich vermutlich um Rolef von Bredenol (Vater von Bernd von Bredenol) der Anna Düster zur Frau hatte. Steimann).

1492, Febr. 21. Godert Helwich, des Herzogs Johann von Cleve, Grafen zur Mark usw. sowie des Edelherrn Berend zur Lippe, weltlicher Richter zu Lippstadt, bekennt, daß vor ihm in einem „hoget Gerichte“ erschienen ist, Berent Duster, Bürgermeister thor Lippe, und in Gegenwart seiner Hausfrau Elsken und Tochter Gertrud, für viertehalbtausend „Ryngescher“ Goldgulden dem Ludecke Grese, seiner Frau Jutta und ihrem Erben die folgenden Güter erblich verkauft hat: den dritten Teil des Hubhoves, den dritten Teil des Echellengots, den dritten Teil des Santhoves und 100 Gulden, die Berent Duster daran zu fordern hat; die Hälfte der Ölmühle vor dem Lipperoder Tor, den Teich und Heuewachs oberhalb Kampelmanns Kamp, einen Schuldbrief der Stadt Münster über 132 „Ryngesche Gulden“, einen Schuldbrief von Johan Duster über drittehalb Rynsche Gulden, fällig nach seinem Tode, den gesamten Mersch zu Sollentorpe, die Mersche zu Bobynckhusen¹), das ist ein Brief auf 3 Salzsoden (soltsuden) tou (Western)Kotten nach Ausweis der Briefe, Haus und Pfanne tou Kotten, die zu die zu Mantinghusen verpfändet sich für eine Rente von zehn Müdde Hartkorns, einen Rynschen Goldgulden und zwei Hühner, ein Gut zu Ochtringkhusen, das jährlich sieben Gulden und vier Hühner einträgt, zu Stormede jährlich zwei Malter Korn, zu Erwitte zwei Malter Korn, „Dryerlei“, zu Winckelhorste 60 Gulden, einen Brief zu Vorhelm auf 60 Gulden, einen Schuldbrief von Gert Duster auf zwei Morgen Heulandes, zum Hule gehörig und to dem Raede gelegen, einen Schuldbrief von Johan Duster auf zwei Morgen Heuland, ebenfalls tom Raide gelegen, den dritten Teil des Dykes (Deiches) und des Walles vor der „Cluseporten“²), an Korn auf dem Santhofe 5 Schillinge Rente mit Bertholt Kiken und vier Hühner, zu Stormede einen Kotteken (eine kofstedde). Der Richter Helwich und Bernt Duster siegeln die Urkunde, die von Johan Duster, Bürgermeister von Lippstadt, Johann Kottemann, Bürgermeister zu Lemgo, und Wilhelm von Greste, Bürgermeister von Bielefeld, mitbesiegelt wurde.

1497, Dezember 9. Rembert von Schorlemer, genannt der Clusener tom Broike, bezeugt, daß er den Bernd Duster, Propst und Archidiakon zu Lippstadt, mit dem Salzhause und einer Salzsode zu Westernkotten, bei dem Salzhause derer von Hoerde gelegen, belohnt hat, nachdem der Propst diese Güter vorher von seinem Bruder Dydrich Duster gekauft hat. Rembert von Schorlemer besiegelt den Brief. Zeugen: die Gebrüder Arnt und Rembert von Schorlemer.

1498, Juni 11. Vor Godert, Richter zu Lippstadt, vermacht Jorgen (Georg) Duster seiner Schwester Anna von Bredenol, der Witwe des verstorbenen Rolef von Bredenol und ihren Kindern seinen ganzen Anteil an seinem väterlichen Erbe und Nachlaß. Der Richter besiegelt die Urkunde auf Ansuchen der Parteien. Zeugen: Volbert Tylinek und Berndt Brese, Bürger zu Lippstadt. Datum anno Domini 1498 „up maendach na sunte Bonifazius daghe“.

1498, Juli 17. Gert Duster, Bürger zu Lippstadt, bekennt, daß er mit Zustimmung von Bernd Duster, Propst zu Lippstadt, Fredrich Duster, Domherr zu Paderborn, und Albert Duster, seinem Sohn, seiner Tochter Anna von Bredenol und ihren Kindern Berend und Anna, sein Gut zu Resbecke erblich verkauft hat. Der Lehnsherr des Gutes, Fredrich von Hoerde, erklärt sich unter Zustimmung seiner Vettern Philipp, Johann und Alhard von Hoerde mit dem Verkauf einverstanden und ersterer belehnt Bernd von Bredenol gleichfalls unter Zustimmung seiner Vettern mit dem Gute. — Alle besiegeln den Vertrag.

1498, Octob. 16. Johann Abt zu Leseboren (Liesborn) an der einen und Anna von Bredenol, nachgelassener Witwe des verstorbenen Rolef von Bredenol, und Bernd von Bredenol, ihr Sohn, an der anderen Seite bekunden, daß sie folgende Güter miteinander ausgetauscht haben. Der Abt Johann überträgt der Frau Anna von Bredenol, ihrem Sohn Bernd und ihrer Tochter Anna den Hof zu Amrepe im Kirchspiel Boeke, den Bonynck z. Zt. unterhat, das Gut zu Eyscolloo, welches z. Zt. Borges besitzt, und endlich das Gut zu Langeneick, welches z. Zt. von Maesen bewirtschaftet wird. Anna von Bredenol und ihr Sohn Bernd übertragen ihrerseits dem Abt Joannes und seinem Convent ihre beiden Kotten (twe kotstedde) zu Sassendorpe, ihr Land von 8 Morgen und 1 Rute im Feld zu Loenne, ihren Hof zu Loenne sowie ihre Wiese, in dem Sticken Mersche gelegen, von viertehalb Morgen. Da die Ländereien der von Bredenol besser sind, als die von Lesborn, zahlt der Abt eine Geldsumme als Entgelt. Der Abt und Bernd von Bredenol siegeln, während Anna von Bredenol die Urkunde für sich und ihre Erben von Goddert Helweg, Richter zu Lippstadt, besiegeln läßt. Zeugen: Joh. Aldehoeff und Helmiecus Wytte.

1489, Januar 17. Menge von … (der Familienname fehlt!) und seine Frau Eva verkaufen Bernd von Bredenol „seligen Rolef’s sonne“, ihre Wiese, gelegen zwischen Dedlinckhusen und Lipperode (Lage genau beschrieben). Menge siegelt und lassen beide Parteien Johann von Hoerde zu Boik mitbesiegeln. Zeugen: Joh. Hohss, Kapellan zu Boik und Herman Hunten, Vogt daselbst.

1499, Juni 5. Heinrich von Esbecke und Bernd von Bredenol wechseln gewisse Güter miteinander aus. Da der Anfang der Urkunde fehlt, so ist nicht zu ersehen, um welche es sich handelt und zu welcher Partei die in der Urkunde genannte Anna, Schwester des Propstes Bernd Duster zu Lippstadt gehört. Anna bittet indessen ihren Bruder, den Propst, da sie kein Siegel hat, für sie das Dokument zu besiegeln. Zeugen und Mitbesiegeler sind: Hinrich von Bredenol, Abt zu Vlecktorp, Johan von Hoerde to Boke, Prior des Augustiner-Klosters zur Lippe und Johan von Esbecke.

1499, Octob. 19 (?). Vincentius von Erwitte verkauft dem Berend von Bredenol, „seeligen Roleff’s sonne“ und Erben sein Anrecht (das ist der vierte Teil) an den Höfen Volmerinckhove und to Ussen „mit dem water, genannt die Weide“, gelegen innerhalb und außerhalb der Landwehr von Lippstadt. (die Lage ist genau bezeichnet.) Er, sowie sein Vetter Helmych von Erwitte und der Gogreve von Erwitte Lodwich Schutte siegeln.

1439, Februar 1. Frederich von Hoirde und seine Frau, Themme und Bylke ihre Kinder bezeugen, daß sie Tele Rethebergers, Bürgersfrau zu Lippstadt, die nachgenannten Güter erblich verkauft haben: den Erleloi, die Smedeshoyve und Hurdesmans Gut (hiervon ausgenommen dessen Schäferei). Alle diese Güter liegen in der Bauerschaft Ousthem und Eceloe (Eikeloh) im Kirchspiel Erwitte.

1443, Mai 26. Uppe gut to Eckueloi. Vor Diderick Levekinck, Gogreve zu Erwitte, verkaufen Dyderick Vrydach und seine Frau Aleke dem Hermann von Bredenol und seiner Frau Beleke ein Gut zu Eickelloy genannt die Hadewigshove, die Joh. de Prester z. Z. bewirtschaftet. Wessel v. Landesberge und Hinrich v. Ekeneborn (Eickelborn?) leisten Bürgschaft und verpflichten sich im Falle der Nichterfüllung Hof zu Werneke (wohl Wambecke, später Schwarzenraben genannt) die Bockhoverhove, Hemckenlovenhove und die Redderhove. Zeugen: Gert Retborch (= Retberg) Lubbert Synsekeman.

1444. Mai 6. Cort de Ketheler (= v. Ketteler) „zeligen Rotgers sonne“ belehnt Gerd den Dustern, „Johan de Duysteren sonne seliger“. Bürge des Kaufvertrages zum Einlager in Lippstadt. Frau Aleke v. Vrydach verzichtet auf ihr Anrecht an dem Gute mit Bezug auf Leibzucht und Morgengabe, erhält aber als Entgelt für den ger zu Lippstadt, mit dem Hofe in Langeneiken, den Menneke Köninck z. Z. unter hat.

1450. Mai 11. Vor Hermann von Bokenvorde, Gogreve der Stadt Lippe, verkaufen Nolken von Melderike und seine Frau Richemoit, der Tele Retberschen (= Retberg), Bürgersfrau zu Lippstadt die nachgenannten Güter: den Loyhoff zu Ussen bei der lippeschen Landwehr und im Felde von Bökenförde, ein Gut in den Westhoven zu Langeneiken, ein Gut zu Volmerde und eine Hufe zu Weckinghusen, genannt Strepeleoves hove.

1451. Oktober 1. Gebrüder Dyderik und Hinrik von Erwitte und Levekinck, Freigraf der vorgenannten Brüder, übertragen dem Lubbert Synsekemann, der den Hof tom Raide (= Rhade) gekauft hat, seiner Frau Nese und ihrem Sohn Johan, ihr Recht an dem Wege, der von dem Hofe tom Raide zum Freistuhl ihres Freigerichts führt. Siegel: die Aussteller und ihr Schwager Johan von Schorlemer.

1451. Oktober 1. Dyderik und Hinrik von Erwitte, Gebrüder, und Dederick Levekinck bekennen, daß sie dem Ankäufer des Hofes tom Rade, Lubbert Dinckmans (wohl = Synskeman oder Sinnemann?) und seiner Frau Neyse und seinem Sohne Johan ihre Anrechte auf das, was dem Freistuhl und Freigerichte an dem genannten Hofe zustand, abgetreten haben.

1453 April 13. Vor Herman von Bokenvorde „ingesworen Gogreve der Stadt Lippe“ verkaufen Mylics und Gorges Nozelken dem Lubbert Synskemanne, Borgermester der Stadt Lippe „twe morgen landes gelegen mit erer tobehoringe (= Zubehör) boven der Schellenbruggen“. Ferner 6 Gärten „tüschen der Sudenporten (= Südertor, und der Neyenvallen (= Neuenwall), nebst Speicher bei Hinrich Hugenhusse.

1460. Januar 20. Gerth von Dustere, Bürger tor Lippe, verkauft für sich und seine Hausfrau Assele und ihrer beiden Erben für 50 oberlandesche Rynsche Gulden dem Gobbell von dem Dale, Bürger zu Geseke, eine Jahresrente von 18 Müdde Hartkorn, halb Roggen, halb Gerste, aus seinem Hofe zu Ingerinckhusen[2], innerhalb und außerhalb der lippischen Landwehr. Gebrüder Johann und Bernt de Dusteren verbürgen sich für die Ausführung des Vertrages.

1462. Mai 30. Hinrick von Erwitte und sein Sohn Helmich verkaufen Lodenriche dem Boicke 4 Morgen Land vor dem Esbecker Baum[3] innerhalb der Landwehr. (Lage genau bezeichnet.)

Gegeven 1462 „der negesten Sondages vor der Hilligen Hogtydt pynxsten“.

Die in der letzten Nr. der Heimatblätter erwähnte Stammtafel derer von Erwitte (vgl. Abs. 4) veröffentlichen wir nachstehend:

Stammtafel derer von Erwitte aus der Vorlage (Fortsetzung folgt.)

Hinweise zur Vorlage

Die Fortsetzung beginnt ohne vorausgehenden Bezug mit „Es handelt sich vermutlich …“. Die Jahreszahl 1489 folgt dort auf 1498; später folgen Einträge ab 1439. Im Eintrag vom 6. Mai 1444 stehen die unvollständigen Formulierungen „Bürge des Kaufvertrages …“ und „als Entgelt für den ger zu Lippstadt“ bereits so im Druck. Auch „die zu die zu Mantinghusen“ ist entsprechend der Vorlage übernommen.

Die Kopien tragen den Stempel „Stadtarchiv Lippstadt Fotokopie“ und den handschriftlichen Vermerk „Lippstädter Heimatblätter 1950“ (Jahreszahl nach Lesung des Vermerks). Die gedruckten Seitenzahlen lauten 52 und 56. Die Archivstempel sind keine Abbildungen des Aufsatzes und wurden nicht in den Fließtext eingefügt.


[1] Klusetor

[2] Jetzt Böbbinghof

[3] Schlagbaum an der Straße nach Esbeck