1992: Zum Brutvogelbestand im Muckenbruch

Von: Loske, Karl-Heinz [abgedruckt mit Einleitung von Wolfgang Marcus in: Aus Kuotten… 1992, Nr. 43

In der Zeitschrift „Charadrius”, einem ornithologischen Fachblatt, erschien im Heft 1 des Jahres 1991 ein 13seitiger Aufsatz über den Brutvogelbestand im Muckenbruch mit Angaben zu entsprechender, Schutzzielen. Verfasser ist Herr Karl-Heinz Loske aus Geseke. Im Folgenden gebe ich einige wesentliche Inhalte des Aufsatzes wieder. W. Marcus

4.1 Artbestand

Insgesamt wurden im Muckenbruch 45 Brutvogelarten festgestellt. Das Spektrum reicht dabei von Arten der Feldflur und Hecken über Arten der Fließ- und Stillgewässer, Gärten, Parkanlagen und Hochstaudenfluren bis hin zu echten Waldvogelarten. Letztere stellen immerhin 44,4 % des Artenspektrums. Auf die häufigsten sechs Arten entfallen allein 60,2 % der BP, auf die elf häufigsten arten – also ein Viertel der registrierten Arten – kommen sogar 77 % der BP. Mit 87,8 % der Dominanz und 71,1 % der Arten dominieren die Passeriformes gegenüber den Non-Passeriformes.

Zusätzlich zu den – die Kartierungsmethoöde zugrundegelegt – 45 nachgewiesenen Brutvogelarten ließen sich im Rahmen der Begehungen weitere acht Vogelarten weniger als dreimal nachweisen, und zwar folgende (NG = Nahrungsgast)

– Mäusebussard (NG) – Gartenrotschwanz

– Turmfalke (NG) – Waldlaubsänger

– Pirol – Klappergrasmücke

-Bachstelze – Stieglitz

Artenliste der Brutvogelarten des Muckenbruchs

Zilpzalp, Turteltaube, Waldohreule

Buchfink, Blaumeise, Steinkauz

Amsel, Feldsperling, Buntspecht

Zaunkönig, Gartenbaumläufer, Feldlerche

Mönchsgrasmücke, Goldammer, Wintergoldhähnchen

Ringeltaube, Stockente, Schwanzmeise

Singdrossel, Wacholderdrossel, Feldschwirl

Sumpfrohrsänger, Kuckuck, Gelbspötter gg

Gartengrasmücke, Misteldrossel, Gebirgsstelze

Kohlmeise, Weidenmeise, Grauschnäpper

Rotkelchen, Dorngrasmücke, Trauerschnäpper

Fitis, Rohrammer, Kernbeißer

Nachtigall, Teichralle, Grünfink

Heckenbraunelle, Sperber, Eisvogel

Fasan, Rebhuhn, Eichelhäher

44 Gefährdete Arten

Die Schutzwürdigkeit in ornithologischer Hinsicht wird vielfach danach beurteilt, ob und wie viele Arten der Roten Liste NW (LÖLF 1986) in einem Gebiet brüten. Im Muckenbruch brüteten 1990 sechs Arten der Roten Liste NW. Bemerkenswerte sind dabei vor allem das Brutvorkommen des Eisvogels (Nachweis von Dr. Bunzel-Drüke, Soest) und das kopfstarke Vorkommen der Nachtigall (Tab, 3).

Tab. 3: Brutvogelarten der Rosen Liste der gefährdeten Vogelarien Nordrhein-Westfalens im Muckenbruch.

BP RL-Katregorie

Eisvogel               1 2/Sıark gefährdet

Sperber                1 3/Gelährdet

Steinkauz            1 3/Gefährdet

Rebhuhn             1 3/Gefährdet

Nachtigall            7 3/Gefährdet

Dorngrasmücke 1 3/Gefährde   

Welche Konsequenzen haben die ornithologischen Ergebnisse für das Biotopmanagement des Gebietes? Angesichts des — parallel zur Sukzession verlaufenden — zeitlichen Wechsels der Arten und ihrer unterschiedlichen Wertigkeit für den Naturschutz (s. 0.) sind zunächst die Schutzziele zu klären. Grundsätzlich lässt sich vorausschicken, dass es aufgrund der starken Erholungsnutzung und des völligen Fehlens typischer Wiesenvogelarten wenig Sinn macht, den Feuchtwiesenschutz als zentrale Richtschnur für das Management anzusehen. Leitbild muss vielmehr die Repräsentation einer für die Bachniederung der Hellwegbörden typischen, extensiv genutzten Landschaft mit einem Kleinflächigen Wechsel unterschiedlichster Biotoptypen sein. Entsprechend wurden mit Blick auf die vorhandenen Arten und die Verbreitung der Brutvögel des Kr. Soest (Illner et al. 1989) Schutzziele entwickelt, die realisierbar erscheinen und durch konkrete Maßnahmen umzusetzen sind (vgl. Loske & Vollmer 1989).

Viele dieser Schutzziele aus ornithologischer Sicht orientieren sich auch am Bedarf weiterer Organismengruppen (z. B. Flora, Säuger, Amphibien, Libellen, Heuschrecken). So ist das Muckenbruch mit neun Rote-Liste-Pflanzenarten auch aus floristischer Sicht sehr schutzwürdig. Als ornithologisch orientierte Schutzziele gelten demnach (in Klammern die zu fördernden Arten):

  • Anlage und Ausdehnung von Röhrichtflächen (z. B. Rohrammer, Teichrohrsänger);
  • Umbau nicht bodenständiger Gehölzbestände in naturnahen Erlenbruchwald und Eschen-Auenwald bzw. Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald oder Schilfbestände (z. B. Pirol, Kernbeißer, Weidenmeise, Gelbspötter, Trauerschnäpper);
  • Erhaltung und Wiederherstellung der Schlehen-Weißdorn-Heckenkomplexe sowie der Laubaltholz- und Kopfbaumreihen mit ihren typischen Tier- und Pflanzenamen (z. B. Neuntöter, Steinkauz, Gartenrotschwanz, Dorngrasmücke, Turteltaube);
  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Bachufer mit Kiesbänken, Prall- und Gleithängen sowie Ergänzung des Ufergehölzsaumes aus Arten der Korbweidengebüsche (z. B. Eisvogel, Gebirgsstelze, Wasseramsel);
  • Erhaltung und Entwicklung von Hochstauden-, Saum- und Altgrasfluren mit lokalem Aufwuchs von Weidengebüschen (z. B. Nachtigall, Sumpfrohrsänger, Feldschwirl);
  • Erhaltung und Förderung der von einer extensiven Grünlandnutzung abhängigen Arten (z. B. Rebhuhn, Schafstelze).

Die flächenhafte Umsetzung dieser Schutzziele in Maßnahmen (z. B. Wiedervernässung, Renaturierung der Gieseler, Anpflanzungen, Pflegemahd) ist Gegenstand des mittlerweile vorliegenden Biotopmanagementplanes (Loske & Vollmer 1989).