1943: Der Kreisweg Rüthen-Lippstadt

Ein Beitrag zur Gemeindegeschichte von Westernkotten

o.V.; in: Heimatblätter Lippstadt1943, S. 15

Aus allen Protokollbüchern wird uns mitgeteilt:

14. Dezember 1843

Ein Gemeindevertreter trug vor: Dem Vernehmen nach soll der Kreisweg von Rüthen über Oestereiden nach Erwitte gelegt werden; bei den bedeutenden Opfern, welche die Gemeinde Westernkotten bereits durch Wegeanlagen gewacht habe, sei es für diese zu wünschen, dass jener Kreisweg von Oestereiden auf Westernkotten dirigiert werde.

Die Gemeindeverordneten-Versammlung trat dieser Ansicht bei und erklärte, dass der Kreisweg, von Rüthen auf Westernkotten geführt, nur dann für die Gemeinde von großem Nutzen sein könne, wenn, nachdem die Gemeinde ihrem bereits bestehenden Haussierten Communal-Weg jene Breite gegeben habe, welche der Kreisweg erhalte, und dadurch herbeigeführt würde, dass auch die Unterhaltung dieses Weges aus der Kreis-Bau-Kaste für Westfalen deswillen werde.

Der Vorsteher Erdmann möge Nachricht darüber einziehen, inwiefern das Gerücht über den Bau des Kreisweges begründet und welche Hoffnung sich die Gemeinde zu machen habe, jenen Weg über Westernkotten zu erhalten, wenn die angegebene Erweiterung ihres Weges vorgenommen würde.

30. Januar 1844

Auf den im Auftrag der Gemeindeverordneten-Versammlung bei höherer Behörde gemachten Antrag, bei Anlegung des Kreisweges von Rüthen Westernkotten zu berücksichtigen und diesen Weg hierher zu dirigieren, habe der Herr Landrat von Schade verfügt, dass zur Zeit ein Weg von Rüthen über Oestereiden weder von den Behörden in Beratung gezogen, noch irgend offiziell zur Sprache gekommen, auch zu dessen Realisierung wegen Mangel an Fonds Aussicht-vorhanden.

14. August 1844

Ein Gemeindevorsteher trug vor: Es sei in neuerer Zeit wieder häufig von einer Wegeanlage von Rüthen nach Lippstadt die Rede gewesen; er entsinne sich, dass in einem Antrag der Gemeinde Westernkotten an die Landrätliche Behörde, den Weg über Westernkotten zu legen, diese die Sache als noch nicht zeitgemäß erachtet und den Antrag abgelehnt habe; er müsse beantragen, Königlich Hochlöbliche Regierung ferner darum anzugehen.

Die Gemeindeversammlung erklärte einstimmig, die Wegeanlage von Rüthen Wer Westernkotten nach Lippstadt ist für Westernkotten von so großer Wichtigkeit, dass die Anfrage bei Hochlöblicher Regierung wiederholt werden müssten, weshalb wir beantragen, in einem durch den Vorsteher zu formierenden Antrag Lei Hochlöblicher Regierung bitweise das frühere Gesuch zu wiederholen.

30. November 1844

Der. Gemeindeverordnete Löper trug vor: Er müsse seinen früheren Antrag wegen Dirigierung des von Rüthen anzulegenden Kreisweges aufs Neue in Erinnerung bringen. Nach dieserhalb von ihm mit Seiner Exzellenz dem Herrn Oberpräsidenten von Fincke genommenen Rücksprache halte Seine Exzellenz es wünschenswert, dass der Neu anzulegende Kreisweg die in gerader Linie nach Lippstadt belegenen Orte, so viel es thunlich, berühre; weshalb es nöthig sei, dass die verschiedenen Gemeinden sich wegen der Richtung, welche der Weg nehmen solle, vereinbarten, auch mit dem Magistrate in Rüthen in Besprechung treten. Der Stadtverordnete Ludwig in Rüthen habe ebenfalls erklärt, dass von Seiten der Stadt Rüthen die Angelegenheit auf das eifrigste betrieben werde und es nur darauf ankomme, ob die Gemeinde Westernkotten sich an den Kosten für die Special-Vermessung betheiligen wolle, und was dieselbe zur Wegeanlage überhaupt beizutragen beabsichtige, weil hierdurch möglicherweise veranlasst werden könne, dass auf Westernkotten, nicht allein wegen der Saline, sondern weil von Rüthen aus nach Lippstadt die geradeste Linie über Westernkotten führt, Rücksicht genommen werde.

Die Gemeindeversammlung beschloss: Die Gemeinde Westernkotten will sich an den Kosten der Specialvermessung beteiligen, wenn der neu anzulegende Kreisweg die Richtung so durch die Feldmark nimmt, dass der bereits durch Westernkotten führende Haussierte Weg als Verlängerung desselben dient. Die Gemeinheit ist in diesem Falle ferner erbötig, die Grundentschädigung in der Westernkötter Feldmark unentgeltlich herzugeben, auch den bereits durch Westernkotten führenden Haussierten Weg, wo es thunlich ist, diejenige Breite zu geben, welche für den Kreisweg bestimmt ist; dabei Will sie den zuletzt genannten Weg mit dem Wegegeldempfang dem Kreis als Kreisweg übertragen.

Der Vorsteher Erdmann werde ersucht und hiermit bevollmächtigt, auf Grund vorstehender Erklärung mit den betreffenden Behörden und Gemeinden in Unterhandlung zu treten und die Interessen der Gemeinde Westernkotten wahrzunehmen.

4. Januar 1945

Die Verhandlungen und Anerbietungen der Gemeindeversammlung vom 30. November vorigen Jahres sind durch Vermittlung des Amtsmanns Schlünder dem Löblichen Magistrate zu Rüthen mitgeteilt und hat letzterer erklärt, dass große Hoffnung vorhanden, den Kreisweg von Rüthen über Menzel, Oestereiden und Westernkotten nach Lippstadt zu erhalten. Der Magistrat in Rüthen solle zufolge höherer Verfügung sowohl die Special-Kostenanschläge, als auch die Nachweise, wie die Kosten gedeckt werden können, vorlegen; wenn demnach Westernkotten sich an dem Kreisweg beteiligen wolle, so müsste bindende Erklärung über deshalbige Anerbietung abgegeben werden, welche Offerten der Magistrat in Rüthen weiter befördern wolle.

Die Gemeindeversammlung erklärte, wenn der von Rüthen anzulegende Kreisweg über Westernkotten gelegt wird, dass der bereits durch Westernkotten führende Haussierte Weg als Verlängerung desselben dient, so verpflichtet sich die unterzeichnende Gemeindeversammlung Namens der Gemeinde Westernkotten:

a) Die Kosten der Specialvermessung, soweit dieselben in der Gemeinde Westernkotten vorgenommen werden, aus der Gemeindekasse zu bestreiten;

b) diejenige Grundentschädigung, welche die Wegeanlage erfordert, ebenfalls aus der Gemeinde Kasse zu decken;

e) den durch Westernkotten nach Lippstadt führenden chaussierten Weg die Breite zu geben, welche für den Kreisweg vorgeschrieben wird;

d) den der Gemeinde zustehenden Wegegeldempfang an den Kreisweg zu überweisen.