1988: Denkmalschutz in Bad Westernkotten

Von Wolfgang Marcus [in: Aus Kuotten düt un dat 1988, Nr. 10]

Nachdem die Heimatfreunde Bad Westernkotten im Jahre 1987 den Arbeitskreis „Ortsbild- und Landschaftspflege” gebildet haben, hat dieser sich unter anderem, sofort auch mit Fragen des Denkmalschutzes im Bereich der Gemarkung Bad Westernkotten beschäftigt. An dieser Stelle sollen zunächst einmal die bisher unter Denkmalschutz gestellten Bauten (= Baudenkmal), im Boden befindliche Denkmäler (= Bodendenkmal} und Naturdenkmäler aufgelistet werden, Anschließend folgen einige grundsätzliche Ausführungen zum Denkmalschutz in unserem Bereich sowie entsprechende Pläne der Heimatfreunde.

Baudenkmäler in Bad Westernkotten

1. Turm der Kath, Pfarrkirche (Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Erwitte: 18. 12. 1984)

2. Gradierwerke im Kurpark (18, 12. 1984)

3, Kruzifix an der Aspenstraße; Eigentümer: Schrop (16. 9. 1985)

4. Ehrenmal (9. 12. 1985)

5. Fachwerkquerdeelenhaus Hockelheimer Weg 7; Eigentümer: F, Hollenbeck

6. Bildstock Hockelheimer Weg 7

Bodendenkmäler in Bad Westernkotten

1. Wüstung „Erlehof”, gelegen in der Niederung des Osterbaches und nördlich des alten Hellwegs

2. Steinzeitliche Siedlung Domhof, südlich des Domhofs gelegen (15. 9. 1988)

3. Friedhof der vorrömischen Eisenzeit und eine an gleicher Stelle gelegene Wüstung Assepe, im Winkel von B1 und Aspenstraße gelegen (15. 9. 1988)

Naturdenkmäler in Bad Westernkotten

1. Linde an der Aspenstr. bei Schrop

2. Friedhofslinde

3. Joseflinde

4. Linde am Schützenplatz

3. Josefslinde

6. Kastanie am Westwall (Ronnedoil)

7. Wacholdergruppe in der Pöppelsche

8. Bullerloch (Schutzgebiet 20 qm)

Die vorbezeichneten Naturdenkmüäler wurden durch die vom Kreistag am 17. Nov, 1966 erlassene Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreise Lippstadt unter Naturschutz gestellt.

Warum Denkmalschutz? — Vorstellungen und Ziele der Heimatfreunde.

Die Heimatfreunde sehen im Denkmalischutz eine wesentliche Möglichkeit, Zeugen der Vergangenheit zu bewahren, zu schützen und den Menschen von heute als Teil ihrer Geschichte und Kultur zu erhalten. Und oft schafft erst die Unterschutzstellung die Möglichkeit, entsprechende finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Die Heimatfreunde werden sich deshalb im Einvernehmen mit entsprechenden Eigentümern darum bemühen, weitere Eintragungen in die Denkmalliste zu erwirken. Dabei ist auch an die Wälle rund um den Ort sowie weitere Bildstöcke und Wegkreuze gedacht.

Auch wollen wir darauf hinwirken, dass die Stadt Erwitte als (zuständige) Untere Denkmalbehörde von Amts wegen, wie es in § 3, Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes heißt, aktiv wird und unter anderem einen Denkmalpflegeplan gemäß 8& 25 des Denkmalpflegegesetzes aufstellt. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits eingeleitet.

Mitteilungen:

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