1993: Verbindungen des Erwitter Männerschützenvereins zu Westernkotten / Hinweis: Schnadgänge

Von Wolfgang Marcus; in: Aus Kuotten… 1993, Nr. 61

In dem Buch “1728-1978: 250 Jahre Männer-Schützenverein Erwitte”, Lippstadt 1978, wird an zahlreichen Stellen herausgearbeitet, dass es verschiedene Bezüge zwischen dem Verein und Westernkotten gab. Die wichtigsten sollen nachfolgend vorgestellt werden:

1. Schulden des Dorfes Westernkotten waren Startkapital für den Erwitter Männerverein

Der Erwitter Männerschützenverein ist von der Freifrau Anna Maria von Landsberg am 7.1.1728 durch eine Gründungs- und Stiftungsurkunde ins Leben gerufen worden, Zum “Startkapital” heißt es in dem o.g. Buch auf Seite 55:”“Der Ehemann der Gründerin unseres Vereins, der General Freiherr Franz Anton von Landsberg, gestorben am 18.August 1727, hatte zu Lebzeiten dem Dorf Westernkotten dreimal Geld geliehen, und zwar einmal 100 Reichstaler, dann 150 und zuletzt 115 Reichstaler. Bei seinem Ableben hatte er an das Dorf Westernkotten eine Forderung, aus den vorgenannten geliehenen Beträgen einschl. Schreibgebühr herrührend, in Höhe von 366 Reichstaler 24 Silbergroschen. Diese Forderung an das Dorf Westernkotten hat die Witwe des Verstorbenen, Freifrau Anna Maria von Landsberg, von ihrem Gemahl geerbt und in der Gründungs- und Stiftungsurkunde vom 7. Januar 1728 der Löblichen Schützen Bruderschaft zu Erwitte geschenkt, so dass diese vom ersten Tage ihres Bestehens an bereits über ein Startkapital von 366 Reichstaler 24 Silbergroschen bzw. die jährlichen Zinsen verfügen konnte.”

Die Zinsen, jährlich 18 Reichstaler und 12 Silbergroschen, hat die Gemeinde Westernkotten 68 Jahre lang gezahlt. Erst 1796 hat sie dann die geliehene Summe in einem Schlag zurückgezahlt.

2. Westernkötter als Mitglieder des Erwitter Männervereins

Auf den Seiten 48 bis 52 werden auswärtige Mitglieder des Erwitter Männervereins aufgelistet (weitere finden sich noch auf der Seite 99). Darunter sind die folgenden Personen aus Westernkotten (in Klammern das Jahr des Vereinseintritts):

– Peter Könighaus, Schulte zum Honsberg, Domhof (1745)

– Fritz Joseph Dierck (1773)

– Ferdinandus Schulte-Weringhof (1778)

– Josephus Storck (1794)

– Friedrich Anton Bredenoll (1794)

– Franz Mönnig gt. Weringerschulte (1798)

– Terstesse, Steuerempfänger (1821)

– Brockhoff, Königl. Salzfactor (1821)

– Cordes, Rentmeister des Herrm v. Papen (1821)

– Melchers, Salzfactor (1824)

– Steuerperequator Potthoff (1824)

– Doctor Dieckmann (1824)

– Vernholz, Schultheiß zu Westernkotten (1824)

– Friedrich Cordes (1824)

– Christoph Bömer Weringerschulte (1826)

– Brune, Salzfactor (1828)

– Johannes Löper (1828)

– Bürger (1828)

– Van Gember, Gutsbesitzer zu Domhoff (1861)

– Carl de Greek, Gutsbesitzer zu Domhoff (1880)

Es ist auffällig, dass nach 1828, dem Jahr, in dem in Westernkotten ein Schützenverein auf Vereinsbasis (wieder-)gegründet. wurde, außer den Besitzern des Domhofes kein Westernkötter mehr in den Erwitter Verein eingetreten ist.

3. Neugründung des Erwitter Männerschützenvereins hatte Einfluss auf die Gründung eines Schützenvereins in Westernkotten

Der Erwitter Männerschützenverein bestand nach 1800 praktisch nur noch auf dem Papier, das Vereinsleben ruhte. Erst 1821 gelang es dem von Landsberg’schen Rentmeister Johann Josef Köhler, den Verein wieder zu aktivieren. Diese geglückte Wiederbelebung wird nicht unwesentlichen Einfluss auf die Situation in Westernkotten gehabt haben, finden sich doch mit Dr. Die(c)kmann, Friedrich W. Brune und Franz Potthoff auch drei der Namen der ersten Offiziere des 1828 (wieder-)gegründeten Westernkötter Vereins.

4. Erwitter Männerschützen beim Westernkötter Lobetag

In den Gründungsstatuten des Erwitter Männervereins ist die Teilnahme am Westernkötter Lobetag zur Verpflichtung gemacht:”…sollen alle undt jede Schützenbrüder schuldig seyn und hießigen Kirchspiels Lobtag mit Gewehr und Fahnen die Procehsion zu begleiten, sonst aber diejenigen, so ohne Beständige Ursache, solcher nicht beywohnen, mit einer von deren Oberofficieren dictirender Straf belegt werden.” [S.43] Diese Teilnahme ist für fast alle Jahre zwischen 1728 und 1767 in den Akten des Erwitter Männervereins nachzulesen [vgl. das Festbuch auf den Seiten 85 und 86]. So heißt es etwa für das Jahr 1728: „1728 den 17. Juny ist Unser Lobtag gehalten und haben die Schützen

Brüders nach Vollenbrachter Procehsions 1 1/2

faß Bier getrunken und weiter noch dry Brandweining

als weggelös, ein faß Bier versprochen worden, muß

also die Bruderschaft davor zahlen einen Drilingh

machet 4 Reichstaler.” [ebd. S. 85]

Nach 1767 ist die Lobetagsprozession in den Erwitter Akten nicht mehr erwähnt.” Es muss daher angenommen werden, dass …von diesem Jahr an der Schützenverein von Westernkotten die Prozession begleitet und das Böllerschießen durchgeführt hat.” [ebd. S.86]

Hinweise und Mitteilungen

  1. Schnadgänge im vorigen Jahrhundert.

Schnadgänge wurden in unserem Raum vor allem im 17. Und 18. Jahrhundert durchgeführt, in der Zeit, als das Land noch nicht genau katastermäßig vermessen war und Grenzstreitigkeiten nicht anhand von Vermessungen, sondern nach Besichtigungen vor Ort ausgetragen wurden. 1828/29 führte die preußische Regierung in unserer Region die erste exakte Landvermessung durch; das sogenannte Ur-Kataster entstand, besondere amtliche Grenzsteine markierten die vermessenen Grenzen.

Schnadgänge verloren mehr und mehr ihre Bedeutung und, vielleicht damals noch bedeutungsvoller, unterwanderten nach Auffassung damaliger Behörden die Autorität des Staates. So untersagte die Regierung in Arnsberg durch Polizeiverordnung vom 3. Februar 1841 – Amtsblatt 5.44 – die “Veranstaltung der sog. Grenz- oder Schnadenzüge unter Androhung einer Polizeistrafe von 150 Mark oder 4 Wochen Gefängniß… Theilnehmer verfallen in 3 bis 15 Mark Strafe oder 2 bis 8 Tage Gefängniß.” Eine Ausnahme bildete Brilon: „In Brilon sind die Schnadenzüge gestattet.” [zitiert nach Schaltenberg: Polizeiverordnungen u. gesetzliche Vorschriften für den Regierungsbezirk Arnsberg, Arnsberg 1902, 5.525].

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