1990: Polizeidiener und Flurschütz für die Gemeinden Westernkotten, Eikeloh und Böckenförde im Jahre 1835

Von: Wolfgang Marcus

Erstabdruck: Aus Kuotten düt und dat…Nr. 29, 1990

in der Akte „Klagesachen Westernkotten“ befindet sich ein Schriftwechsel, bei dem es um das Gehalt und die Aufgaben des Polizeidieners Günther geht. Am 9. März 1835 tragen die Gemeinde Vorstände von Westernkotten dem Amtmann Schlünder das folgende Anliegen vor:

„Westernkotten, den 9. März 1835 das Gehalt des Polizei Dieners für die Ortschaften Westernkotten, Böckenförde und Eikeloh betreffend,

erschienen die Vorstände von Westernkotten, Böckenförde und Eikeloh und trugen vor. De Geschäfte eines Polizei Dieners für die drei vorstehend genannten Ortschaften nehmen dessen Tätigkeit so sehr in Anspruch, dass mit dieser Stelle keine anderen Geschäfte verbunden werden könnten. Sie wollten daher darauf antragen, dass der bisher von ihm bekleidete Flurschützer-Posten zu Westernkotten einem anderen Subjekt übertragen werde, zu welchem Zwecke der Vorstand von Westernkotten insbesondere bemerkte wie dieser – wegen der vielen Feldfrevel in dieser Gemeinde höchst dringlich seye und eine regelmäßige Aufsicht erfordere, die von dem Polizeidiener wegen seinen Dienstgeschäften als solcher nicht gefordert und nicht geleistet werden können. Da jedoch durch diese Einrichtung das Gehalt des Polizeidieners Günther sich um 20 Reichstaler verringern, welcher Ausfall durch den Posten als Communal-Executor [= kommunaler Geldeintreiber] für die benannten drei Ortschaften gedeckt worden seye, den er aber abgeben, als ihm die Flurschützen-Stelle zu Westernkotten übertragen worden, so wollten sie hiermit beantragen, dass das Gehalt auf die Summe von 75 Reichstaler festgestellt worden und von den drei Gemeinden nach Seelenzahl requitirt, aufgebracht werden möge, zu welchem Zwecke sie noch bemerken wollten, dass solche in der Gemeinde

  • Westernkotten 1224 Personen
  • Böckenförde 379 Personen
  • Eikeloh 348 Personen

betrage. Durch diese Einrichtung würde den Polizeidiener, nicht allein ein höchst mäßiges Einkommen zugesichert, sondern derselbe auch die nötige Muße genommen, sich seinen ihm obliegenden Geschäften gehörig unterziehen zu können, was bei allen neben Geschäften nicht möglich seye, da die Funktionen des Polizeidieners für drei Ortschaften dessen ganze Tätigkeit allein in Anspruch nehmen.

v.g.u.

Der Ortsvorstand von Westernkotten

Potthoff, Franz Jesse, Grothe

Der Ortsvorstand von Böckenförde

Christoph, Risse, Franz Ortiner

Der Ortsvorstand von Eikeloh

Anton Kolkmann, Joseph Kruse

a.g.v.

Der Beigeordnete Hoffbauer

Im anschließenden Verfahren, bei dem der Landrat von Schade in Lippstadt eingeschaltet wird, können sich die Gemeindevorstände nicht durchsetzen: Der Landrat hält das Gehalt des Polizeidieners für ausreichend und ist der Meinung, dass sich die Aufgaben des Polizeidieners und Flurschützen sehr wohl miteinander vereinen lassen. Falls er eine Erhöhung des Polizeidiener-Gehaltes in diesem Fall die Zustimmung erteilt, befürchtet er, auch aus anderen Gemeinden ähnliche Anträge zu bekommen. Er zeigt sich aber bereit, einen zweiten Flurschütz für die drei Gemeinden zu berufen, wenn dessen Gehalt von den größeren Grundstücksbesitzern bezahlt wird. Ob es dazu gekommen ist, geht aus dem vorhandenen Schriftverkehr nicht hervor.