Wolfgang Marcus
Bereits 2008 habe ich einen Aufsatz über den Verkauf eines Grundstücks-Streifens von Josef Niggenaber an die Gemeinde Westernkotten veröffentlicht: https://www.wolfgangmarcus.de/aufsaetze-ab-2000/aufsaetze-2008/herrengasse-von-gemeinde-gekauft/ Die Gemeinde konnte dadurch die heutige Herrengasse anlegen.
2026 habe ich dann weitere Aufsätze aus Unterlagen von Werner Niggenaber angefertigt und veröffentlicht, darunter der folgende.
Ein Vertrag aus dem Jahr 1911
Von Werner Niggenaber, der seine ehemalige Schmiede an der Aspenstraße 1 direkt nördlich der ehemaligen Bäckerei Günnewig hatte, bekam ich 2007 u.a. folgendes Dokument:

Das Schriftstück ist eine Erlaubnis für Fenster an einer Grundstücksgrenze. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks gestattet einem Kaufmann und Bäckermeister, bei einem Neu- oder Anbau Fenster zur Gasse hin anzulegen. Die Erlaubnis soll ausdrücklich auch für Rechtsnachfolger gelten. Sie wurde am 7. März 1911 in Westernkotten ausgestellt. Darunter folgen die Beglaubigung der Unterschrift durch den Gemeindevorsteher und ein späterer notarieller Beglaubigungsvermerk.
Die Transkription des eigentlichen Anschreibens
Dem Kaufmann und Bäckermeister
H[errn] Johann Günnewig [Familienname nicht ganz sicher lesbar], sowie
dessen Rechtsnachfolger gestatte ich
hiermit, daß derselbe bei einem even-
tuellen Neu- oder Anbau an meiner
benachbarten Grenze an der Gasse Fen-
ster anlegen darf. Diese Genehmigung
soll auch für meinen Rechtsnachfolger gültig
sein.
Westernkotten, 7. März 1911.
[Unterschrift: Jesse; Vorname beziehungsweise Initiale schwer lesbar]
Die Zeilenumbrüche folgen ungefähr der Vorlage; getrennte Wörter habe ich mit Bindestrich kenntlich gemacht.
Absender und Empfänger: Der Aussteller der Erklärung ist der unterzeichnende Jesse, offenbar Eigentümer des benachbarten Grundstücks. Begünstigter ist Johann Günnewig, im Text als Kaufmann und Bäckermeister bezeichnet, zusammen mit seinen Rechtsnachfolgern. Es handelt sich also eher um eine unterschriebene nachbarliche Einverständniserklärung als um einen gewöhnlichen Brief.
Unter dem Text beglaubigt der Gemeindevorsteher von Westernkotten, ebenfalls mit „Jesse“ unterzeichnend, die Unterschrift. Ob Aussteller und Gemeindevorsteher dieselbe Person sind, lässt sich anhand der Aufnahme allein nicht sicher entscheiden. Der notarielle Vermerk von Paul Schulte in Lippstadt ist auf den 11. April 1912 datiert; er betrifft die weitere Beglaubigung des Schriftstücks, nicht die Erteilung der ursprünglichen Erlaubnis.