Von Maria Peters und Margit Schildt; aus der Festschrift zum 100-jährigen Bestehen der Kirchengemeinde im Jahr 2002, Seite 93-111. [Dort auch weitere Quellenangaben.WM]
´s ist Krieg! ´s ist Krieg! Oh Gottes Engel wehre
und rede Du darein!
´s ist leider Krieg – und ich begehre,
nicht schuld daran zu sein! (Matthias Claudius)
Der 1. Weltkrieg
Der 1. Weltkrieg, der durch die Ermordung des österreichischen Thronfolgerpaares am 28. Juni 1914 ausgelöst wurde, war die Fortsetzung des alten Machtkampfes innerhalb des europäischen Staatensystems.
Es geht in diesem Beitrag nicht um die Staats- und Machtpolitik der Herrschenden, sondern es soll aufgezeigt werden, wie tief der unselige Kampf um Macht und Vorherrschaft und die gewalttätige Durchsetzung von Eigeninteressen und Privilegien der Staaten in das Leben der einfachen Menschen eingriffen und es veränderten.
Die Bevölkerung von Westernkotten steht für alle diejenigen, denen für ein Geschehen, dessen Sinn nur schwer erkennbar ist, Leid, Entbehrung, Hunger, Verwundung, Gefangenschaft und Tod aufgezwungen wurden.
Den staatlichen Organen war viel an der Zustimmung der Öffentlichkeit zum Krieg gelegen, und so wandten sie sich an Personen, die Einfluss auf die Bevölkerung hatten – Pfarrer, Lehrer, Schulinspektoren – und forderten sie auf, „die patriotische Gesinnung bei den Menschen ihres Einflußbereiches“ zu wecken und zu fördern.Besonders die Geistlichen wurden sofort in diese so genannte „Werbearbeit“ eingebunden.
Pfarrer Ronnewinkel, während des Krieges Pastor in Westernkotten, war nicht nur Seelsorger, sondern auch in Dienst genommen für kriegsbedingte Aufgaben. Er war nicht nur Vorsitzender des Ausschusses für Jugendpflege, sondern auch Vorsitzender des Hilfsausschusses, Vorsitzender des Hilfskomitees und Mitglied des Schulausschusses.
Die Jugendwehr – Vorbereitung junger Männer auf den Militärdienst
Die Jugendlichen wurden – oft auch gegen ihren Widerstand und wohl mehr noch gegen den ihrer Eltern – auf ihren Kriegseinsatz vorbereitet. Wie Dokumente zeigen, war auch Westernkotten betroffen.
Am 1. August 1914 ergeht der Befehl zur allgemeinen Mobilmachung in Deutschland. Bereits zwei Monate später wird Pfarrer Ronnewinkel in den Dienst des Staates eingebunden, denn am 7. Oktober übersendet der Amtmann Dr. Hechelmann / Erwitte ihm als Vorsitzenden des Ortsausschusses für Jugendpflege, die „Vorschriften über die militärische Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes“.
Aus dem Antwortschreiben des Pfarrer Ronnewinkels geht hervor, dass in Westernkotten schon am 4. Oktober eine Jugendwehr ins Leben gerufen worden war. Ca. 40 Jünglinge von 16 – 20 Jahren hatten sich spontan gemeldet, und das, obwohl die Übungsstunden sonntags von 16 bis 18 Uhr abgehalten wurden. Neben den praktischen Übungen gab es „einfachen theoretischen Unterricht über Feld-, Wach- und Lagerdienst. Die Übungen fanden in der sehr geräumigen Schützenhalle statt.
Das Gemeindeprotokoll vom 16. November 1914 belegt, dass Pfarrer Ronnewinkel ein weiteres Amt übernehmen muss; er wird Mitglied des Schulvorstandes.
Die Begeisterung der jungen Leute für die militärischen Übungen scheint nicht lange angehalten zu haben, denn schon am 12. Januar 1915, also etwa 3 Monate nach Bildung der Jugendwehr, fordert der Regierungspräsident auf dem Dienstweg von Pfarrer Ronnewinkel einen Erfahrungsbericht an. Er möchte informiert werden „über die inzwischen gemachten günstigen oder ungünstigen Erfahrungen“ und fragt, “ ob, wie vielfach behauptet wurde, das Interesse der Jugend an den Übungen abgenommen hat?“
Wir wissen nicht, ob die Befürchtungen des Regierungspräsidenten für Westernkotten zutrafen, denn ein Antwortschreiben ist in den Archivunterlagen nicht vorhanden. Aber insgesamt müssen die Rückmeldungen wohl sehr positiv ausgefallen sein, denn in einem Schreiben vom 3. Juni 1915 an den Amtsbürgermeister, der es an Pfarrer Ronnewinkel weiterleitet, gibt der Regierungspräsident seiner Zufriedenheit Ausdruck „über die Disziplin, den Einsatzwillen und die charakterliche Haltung der Jugendlichen, die bei den Jugendwehren ausgebildet worden sind.“
U.a. heißt es: „Von diesen erfreulichen Feststellungen wollen Sie unter Benutzung der Anlagen den Leitern und Führern der Jugendkompanien Ihres Kreises Kenntnis geben und gefälligst dahin wirken, daß mit unermüdlichem Eifer die Erfüllung des mit der militärischen Vorbereitung der Jugend verbundenen und für die gegenwärtige notwendige Kriegsbereitschaft so wertvollen Aufgaben im Auge behalten wird.“
Dass die staatlichen Autoritäten doch wohl nicht von der Kriegsbegeisterung der Jugend überzeugt gewesen sein müssen, zeigen zwei Rundschreiben des Regierungspräsidenten. „Durch Erlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten ist erneut darauf hingewisen worden, daß die nachhaltige Förderung der Heranziehung eines an Leib und Seele gesunden Nachwuchses mit allen Mitteln eine Aufgabe ist, die durch den gegenwärtigen Krieg an Dringlichkeit noch gewonnen hat“ (Rundschreiben vom 25. September 1915).
In seinem Rundschreiben vom 16. Mai 1916 an Pfarrer Ronnewinkel betont der Regierungspräsident, dass es sich bei der Beteiligung der Jugendlichen ab 16 Jahren „an der militärischen Vorbildung um eine Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterland“ handele. Offensichtlich gab es große Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der militärischen Vorbereitung der Jugendlichen. (Westernkotten trauerte zu der Zeit um 13 Gefallene). Der Regierungspräsident spricht von „Säumigen“, denen in „vaterländischen Abenden“ die Notwendigkeit der Übungen nahegebracht werden solle. Auch gaben ihm, abfällige Bemerkungen, die die militärischen Übungen “ lächerlich oder verächtlich machen“, Anlass zur Sorge.
Die Solidarität der Heimat mit den Kämpfenden – Paketaktion für die Frontsoldaten
Wie Quellen deutlich machen, waren die amtlichen Stellen von Anfang an bemüht, den Kontakt zwischen Front und Heimat lebendig zu erhalten. Ausdruck der Anteilnahme am Einsatz und an den Leiden der Kämpfenden sollten Weihnachtspakete sein.
Das Schreiben des Amtes Erwitte vom 4. November 1915 an Pfarrer Ronnewinkel betrifft die „Weihnachtsgabe an die Truppe.“ Weihnachtspakete aus der Gemeinde an die im Felde stehenden Soldaten sollen „für die aufopfernde Treue als Dank“ verschickt werden. Ein Bericht wird angefordert; darin sollten folgende zwei Fragen beantwortet werden: „Wieviele Soldaten der Gemeinde stehen im Felde? Wieviele Pakete sind abgesandt worden?“
Am17. November 1915 übernimmt die Kirchengemeinde die Versendung der Pakete und erhält dafür Zuschüsse von der politischen Gemeinde.
Auch Weihnachten 1917 gehen Pakete an die Front, denn am 9. November 1917 fragt Pfarrer Ronnewinkel beim Gemeindevorsteher Jesse an, „ob die Gemeindevertretung auch in diesem Jahr einen Beitrag für die Weihnachtspakete an unsere Brüder im Felde bewilligen wird“? Unter anderem heißt es: „Den Versand der Pakete nimmt wohl zweckmäßig der Hilfsausschuß in die Hände.“ Laut Jesse wurde bereits ein Zuschuss von 800 Mark geleistet und später noch 100 Mark genehmigt.
Im Dienste des Staates: Die freiwilligen Hilfsausschüsse
Als im Winter 1916/17 die Hoffnung auf ein baldiges Kriegsende schwand, wurden wichtige Personen vor Ort zur positiven Beeinflussung der Bevölkerung in die Pflicht genommen.
Am 4. Dezember 1916 ruft das VII. Armeekorps – Stellvertr. Generalkommando Münster – in einem Rundschreiben zur Bildung von freiwilligen Hilfsausschüssen auf, „die geeignet und gewillt sind, durch Aufklärung und Belehrung mit Rat und Tat in günstigem Sinne auf die Stimmung der Bevölkerung hinzuwirken und auf die Besserung der Verhältnisse.“ (Im Dezember war die Schlacht um Verdun mit 335 000 deutschen Gefallenen verloren gegangen.) Wieder ist es der Pfarrer, der das neue Amt übernehmen muss. Am 4. Januar 1917 schreibt das Amt Erwitte an Pfarrer Ronnewinkel: „Ich habe mir erlaubt, Sie dem Generalkommando als Vorsitzenden eines Hilfsausschusses zu benennen und hoffe Sie (sind) hiermit nachträglich einverstanden.“ Für die Mitgliedschaft kommen außer den Gemeindevorstehern und Lehrern, einflussreiche Personen der Gemeinde in Frage.
Die Forderung an die Landbevölkerung: Aufnahme von Stadtkindern
Als die wirtschaftliche Lage der Zivilbevölkerung in den Städten, vor allem im Industriegebiet, immer schwieriger wird, arbeiten Staat und Kirche zusammen. Es wird eine „Kinderlandverschickung“ organisiert.
Unter dem Datum 14. März 1917 gehen zwei Schreiben des Amtmannes Ebel / Erwitte an den Vorsitzenden des Hilfsausschusses, Pfarrer Ronnewinkel, in denen um Aufnahme von Stadtkindern in Familien der Landbevölkerung geworben wird. Ernährungsschwierigkeiten in Großstädten und den Industriegebieten machen diese Aufnahme notwendig.
„Die hohe vaterländische Bedeutung“ dieser Aktion wird betont. Hervorgehoben wird, dass „die aufzunehmenden Kinder als Haushaltungsangehörige anzusehen und demgemäß bei Bemessung der zubelassenen Brot- und sonstigen Lebensmitteln
als Angehörige von Selbstversorgern zu betrachten“ sind. Weiter heißt es: „Im Amte Erwitte sind in den letzten Jahren in dankenswerter Weise eine große Anzahl von Schulkindern aus dem Industriegebiet verpflegt worden.“(…) „Auf Wunsch kann ein Verpflegungssatz von 50 Pfg. für jedes Kind und den Tag gewährt werden.“
Geistliche aus dem Ruhrgebiet wenden sich an Pfarrer Ronnewinkel und zwar am 23. März 1917 – Kaplan Düser aus Herne und am 4. Mai 1917 Rektor Schrewe von der Gertrudis-Gemeinde Dortmund. Dieser kündigt die Ankunft von 13 Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren, 5 Jungen 11 bis 14 Jahren und 3 Mädchen von 6 – 10. Auch der Bischof schaltet sich ein. Am 18 Juli 1917 ergeht ein dringender Appell an die Landbevölkerung, Stadtkinder aufzunehmen.
Wie ein Schreiben des Königlichen Landrates an die Hilfsauschüsse vom 29. April 1917 zeigt, sollten sogar Kinder aus der Provinz Posen nach Westfalen geschickt werden. Am 17. Mai 1918 teilt Pfarrer Ronnewinkel mit, dass 24 Familien bereit seien, Kinder aufzunehmen.
Eine Übersichtsliste von 1918 führt die in Westernkotten aufgenommenen Stadtkinder auf. Es sind 27 Kinder aus unterschiedlichen kirchlichen Gemeinden, aus dem Ruhrgebiet, aus Düsseldorf, Berlin, Köln; drei von ihnen kehren aus Heimweh nach kurzer Zeit in ihre Familien zurück.
Die Finanzierung des Krieges durch die Bürger – Die Kriegsanleihen
Da die Kriegskosten die Steuereinnahmen bei weitem überschritten, musste eine neue Geldquelle gefunden werden. Man fand sie in den Kriegsanleihen. Die neun Kriegsanleihen erbrachten rd. 93 MRD und deckten rd. 55% der Kriegskosten (Meyers Großes Taschenlexikon). Auch Westernkotten beteiligt sich an Anleihen.
Seit dem 27. Febr. 1915 wurde die zweite Kriegsanleihe zur Zeichnung aufgelegt. Unter dem 14. März 1915 ist im KV-Protokoll zu lesen, dass sich die Kirchengemeinde mit einem Gesamtbetrag von 4.300 Mark an der Reichsanleihe beteiligte.
Das Schreiben des Amtes Erwitte vom 14.3.1917 an den Vorsitzenden des Hilfsauschusses, Pfarrer Ronnewinkel, betrifft „das Zeichnen auf die 6te Kriegsanleihe.“ Euphorisch heißt es darin: „Es gilt bei dieser Anleihe eine Volks- und Siegesanleihe herauszubringen. Es muß deshalb der letzte Mann und die letzte Mark mobil gemacht werden.“ Pfarrer Ronnewinkel wird aufgefordert, sofort eine Sitzung einzuberufen und mit den Mitgliedern “ die Richtlinien für die Werbearbeit, die von Haus zu Haus erfolgen muß,“ zu besprechen. Es wird auch vereinbart, dass die Werber Druck auf die Bevölkerung ausüben, denn so heißt es weiter: „Zweckmäßig ist es, daß die Mitglieder sich mit Zeichnungsscheinen versehen und diese bei ihrer Arbeit sofort von den einzelnen Sparern ausfüllen lassen.“
Am 25. April 1917 geht ein Schreiben des Kreisschulinspektors Clarenbach, Borgeln Krs. Soest, an alle Mittel-, Fortbildungs- und Volksschulen des Kreises Lippstadt (an Pfarrer Ronnewinkel als Mitglied des Schulausschusses Westernkotten), in dem er Lehrern und Schülern für ihre gelungene und erfolgreiche Arbeit bei der Zeichnung für die 6. Kriegsanleihe dankt. Die 6. Kriegsanleihe – so schreibt er – habe die 5. Anleihe (583.269 Mark ) bei weitem übertroffen. Die Gesamtsumme der Schulzeichnung der 6. Anleihe auf Kreisebene betrage 716.212 Mark – davon in bar 331.043 Mark. „Bei diesem gelungenen Ergebnis drängt es mich auch jetzt allen Beteiligten, Oberschulinspektoren, Rektoren, Schulleitern und Lehrern, meinen herzlichen Dank für die so erfolgreiche vaterländische Hülfsarbeit hierdurch auszusprechen. Vor allem möchte ich meine Anerkennung allen denen nicht versagen, die durch zusätzliche Werbearbeit von Haus zu Haus so Großes erreichten. Auch bitte ich den Schulkindern meinen Dank zu übermitteln.“ Als Dank bekamen die Schüler einen Tag schulfrei.
Am 27. September 1917 finden sich auf Einladung des Königl. Landrates zu Lippstadt im Bahnhofshotel 27 Vorsitzende der Hilfsausschüsse ein, um „die Werbearbeit für die 7. Kriegsanleihe näher zu besprechen.“Die Geistlichen des Kreises erklären sich bereit, an der Werbearbeit für die 7. Kriegsanleihe teilzunehmen.Da die „örtlichen Versammlungen nur noch verhältnismäßig wenig besucht werden“,…….“soll im weitesten Umfange die Einzelarbeit und Einzelaufklärung treten.“
In der Oktoberausgabe 1917, der Zeitschrift „Land und Stadt in der Kriegszeit“ lesen wir den Satz: „Der Ausfall der 7. Kriegsanleihe wird für die Herbeiführung eines glücklichen Friedens von ausschlaggebender Bedeutung sein.“ Ob die Verantwortlichen ein Jahr vor der totalen Niederlage wohl selbst noch an einen „glücklichen Frieden“ geglaubt haben?
Dem Ende entgegen – Letzte verzweifelte und zweifelhafte Anstrengungen
Eine Reihe von Schreiben zeigt die Situation in den letzten Kriegsjahren auf. Immer wieder appellieren die amtlichen Stellen an die „patriotische Gesinnung“ der Bürger und kämpfen mit mystifizierenden Parolen gegen die Kriegsmüdigkeit der Bevölkerung. (…“schwerste Entbehrungen“ sollte sie „auf dem Altare des Vaterlandes opfern.“) Am 24. Januar 1917 wird zu einer Konferenz im Saale Köppelmann in Lippstadt eingeladen. Pfarrer Ronnewinkel bittet die Mitgleider des Hilfsausschusses dringend um ihr Erscheinen: Gemeindevorsteher Leo Jesse, Hauptlehrer Wilhelm Probst, „Salinen-kontrollör “ Franz Hense, Gutsbesitzer Heinrich Mönnig und Kaufmann Johann Mücher.Ein Mitarbeiter des Kriegsernährungsministeriums Berlin werde einen orientierenden Vortrag über Volksernährung im Kriege halten.
Am 6. Jan. 1917 geht ein Schreiben vom Amtmann an Pfarrer Ronnewinkel, das auszugsweise wiedergeben werden soll: „Anliegend lasse ich Ihnen einen Aufruf zur Sammlung von Lumpen, neuen Stoffabfällen und alten Kleidungsstücken zugehen. Der Zweck der Sammlung besteht darin, für unsere im Felde stehenden Truppen sowie für die Zivilbevölkerung durch Umarbeiten dieser Sachen die allernotwendigsten Kleidungsstücke bereitzustellen.“ (…) „Für die Sammlung kommen in erster Linie die Frauen unter Zuhilfenahme der Schulkinder inbetracht.“ (…) „Da es sich um die Erhaltung und Erhöhung der Schlagfähigkeit unserer unter schwersten Entbehrungen im Felde kämpfenden Truppen und der Versorgung der Zivilbevölkerung mit dem Allernotwendigsten handelt, gebe ich mich der Erwartung hin, daß die ganze Veranstaltung ….. von Ihnen gefördert und unterstützt wird.“ Die Sammlung soll vom 5. bis 10. Februar 1917 erfolgen und bis zum 20. Februar in die hiesige Sammelstelle Kaufmann Bernhard Flöer gebracht werden.
In einem Rundschreiben vom 4. Febr. 1917 ergeht an die Landwirte und Landfrauen ein Aufruf zur Speck- und Fettsammlung für die Truppen.
Für die Munitionsarbeiter war die so genannte Hindenburgspende bestimmt, die der Pfarrer an einem Sonntag von der Kanzel bekanntgeben sollte. Die Abgabe von „8-10% der alten Speckvorräte an die Arbeiter der Rüstungsindustrie ist dringend erwünscht und 3-5% des vollen Schlachtgewichtes.“ Abschließend heißt es: “ Von Ihrer vaterländischen Gesinnung darf erwartet werden, daß Sie die aufgegebene Fleisch- und Fettmenge gern und pünktlich auf dem Altare des Vaterlandes opfern.“
In einem Schreiben vom Kriegsministerium Berlin von 20. März 1917 an die Hilfsausschüsse, wird auf die außerordentliche schwierige Ernährungslage der Stadtbevölkerung hingewiesen. Der so genannte Steckrübenwinter ging zu Ende. „Es muß jedem Landwirt zum Bewußtsein kommen, daß jedes Pfund Korn, das er über das unbedingt notwendige Maß in seiner Wirtschaft verbraucht, ein Unrecht gegen die Gesamtheit ist und unseren Feinden nützt. Jede Kartoffel und Kohlrübe, die noch irgend zur menschlichen Nahrung verbraucht werden kann, muß der städtischen Bevölkerung zugeführt werden.“ (…) „Kein gesunder Erwachsener sollte auf dem Lande Vollmilch trinken.“
Und immer wieder werden die Geistlichen aufgerufen, ihren Einfluss auf die Bevölkerung geltend zu machen. Der Königl. Landrat Gorius, Vorsitzender des Kreisausschusses Lippstadt, richtet am 12. April 1917, ein Schreiben an die Herren Geistlichen des Kreises, in dem er auf seine zwei Aufrufe an die Landwirte und Landfrauen vom 3. April 1917 (davon einer vertraulich) mit Nachdruck hinweist. Kontrollen auf dem Lande werden angeordnet. „Um alle noch vorhandenen Vorräte zu erfassen, um die Volksernährung zu sichern und dem Gesetz, das die Ablieferung bestimmter Lebensmittel aller Art verlangt, Achtung zu verschaffen, müssen nunmehr in allen Bezirken Nachforschungen von Haus zu Haus mit militärischer Hilfe durchgeführt werden. Es muß dabei, damit das gesamte Volk nicht in unerträgliche Not kommt, den Landleuten gegen die vorgeschriebene Bezahlung sofort alles abgenommen werden, was ihnen nicht nach dem Gesetz unbedingt belassen werden muß.“
Immer stärker wird der Zugriff des Staates auf das Eigentum der Bürger.
25. April 1917: Schreiben der Polizeiverwaltung Erwitte an Pfarrer Ronnewinkel. Die Anordnung betrifft die „Eigentumsübertragung auf den Reichsmilitärfiskus.“ In diesem Schreiben wird die „Beschlagnahme und Bestandserhebung der Fahrradbereifungen (Einschränkung des Fahrradverkehrs)“ angeordnet. „Über die abgelieferten Gegenstände wird, falls der Ablieferer sich mit den angebotenen Übernahmepreisen einverstanden erklärt, ein so genannter Anerkenntnisschein für den Eigentümer ausgestellt.“
Am 28. Juni 1917 werden von den drei Kirchenglocken zwei zum Einschmelzen an die Heeresverwaltung abgeliefert, und zwar die Glocke aus dem Jahre 1841 (203kg/70cm Durchm.) und die kleinste aus dem Jahre 1872 (135kg/61cm Durchm.). Die älteste aus dem Jahre 1767 und zugleich die größte (300kg/79cm Durchm.) darf die Gemeinde behalten (Angabe von Pfarrer Ronnewinkel).
In der Bevölkerung scheint große Unruhe zu herrschen, das geht aus einem Merkblatt des VII. Armeekorps – Stellvertr. Generalkommando, Münster, vom 8. April 1917 hervor. Merkblatt 4 für die freiwilligen Hilfsausschüsse empfiehlt, Eltern- und Frauenabende zu veranstalten, die „klärend und beruhigend, aufrichtend und stärkend wirken.“ Das Armeekorps stellt Lichtbildervorträge zur Verfügung und schlägt Bücher vor für die Gestaltung der Abende – z.B. Geheimrat Prof. Seeck, „Katechismus des Weltkrieges“ und Prof. zur Bonsen “ Wir daheim.“
Die Bevölkerung scheint nicht mehr an den siegreichen Ausgang des Krieges zu glauben, denn das Kommando warnt vor Gerüchten, die durch feindliche Agenten ausgestreut sein sollen, „um die Nerven des Volkes zu zermürben.“
Zur erhöhter Sammeltätigkeit der Schulen wird aufgerufen. Gesammelt werden sollen z.B. Soldatenknöpfe, Bleisoldaten, alte Patronenhülsen, ferner Gummiabfälle und Haushaltsgegenstände aus Kupfer, Messing, Blei und Zinn, „mögen sie noch so klein sein.“
Unter III (Allgemeines) stellt das Generalkommando die Frage: “ Berechtigt die militärische Lage zur Zuversicht?“ Die fragwürdige Antwort lautet: „Diese Frage darf freudig mit einem glatten „Ja“ beantwortet werden.“ Eine Zumutung für die Bürger, nach solchen Aufrufen noch an einen Sieg zu glauben.
Aus dem Merkblatt 9 des VII. Armeekorps – Stellvertr. Generalkommando – vom 10. Juli 1918 – 16 Wochen vor der Kapitulation – an die örtlichen Hilfsauschüsse, geht hervor, in welchem Maße die Aufklärungsarbeit verstärkt wird, um die Bevölkerung über den bereits in Frage gestellten „hoffnungsvollen Kriegsausgang“ zu beruhigen. Selbst schwarzgekleidete Frauen, die um einen gefallenen Angehörigen trauern, werden als Bedrohung der von den staatlichen Stellen immer wieder beschworenen Siegesgewissheit empfunden. Das Armeekorps weist auf einen Aufruf hin, in denen die Hilfsausschüsse gebeten werden, „dahin zu wirken, daß die weibliche Bevölkerung aller Stände vom Tragen von Trauerkleidern während des Krieges absieht und nur, wie es bei den Männern üblich ist, durch Anlegen eines Trauerflors der Trauer äußerlich Ausdruck gibt.“
(Aus Westernkotten sind zu diesem Zeitpunkt mindestens 33 Soldaten gefallen.)
Im gleichen Merkblatt wird zur Sammlung von Lumpen für „wichtige Zwecke im Felde“ aufgerufen. „Für die maschinellen Anlagen der Kriegsschiffe und U-Boote wären längs die verfügbaren Baumwoll-, Hanf- und Jutefasern ausgegangen, wenn nicht auch hier die Lumpen als Streckmittel Hilfe geleistet hätten. Ganz besonders wichtig aber sind die Lumpen zur Deckung des Bedarfs an Schießbaumwolle für Pulver und Sprengstoffe.“ „Selbst die unscheinbarsten Dinge, wie zerrissene Säcke, alte Hüte, Kragen, Bindfäden, kleine und kleinste Flicken …alles muß gesammelt werden.“
Auch wird ein Flugblatt „Unsere wildwachsenden Pflanzen als menschliche Nahrung“ versandt, in dem Kochanweisungen und Verwendungsarten angegeben werden. Von den heimischen Wildpflanzen solle die Brennessel aber nicht als Gemüse verwandt werden, da sie dringend für die Textilindustrie als Baumwollersatz benötigt werde. Eine Verordnung – schon am 2.10.1917 herausgegeben – führt an, dass aus den Fasern von 4 Kilo trockener und entblätterter Brennesselstengel ein Soldatenhemd gewebt werden könne und deswegen dieVerwendung der Brennessel für Gemüse oder zur Verfütterung verboten sei.
Unter dem 10. Juli 1918 heißt es weiter „Es gibt keinen anderen Weg als unseren militärischen Sieg.“
Waffenstillstand am 11. November 1918: Eintragungen in der Pfarrchronik (1914 – 1918) von Pfarrer Ronnewinkel
Unter 1914: „Gestorben drei Krieger, außerdem fiel auf dem westlichen Kriegsschauplatz der hier seit 1912 tätige Lehrer Richard Galken.
Am 20 Januar 1915 wird eine „Ehrentafel“ über sämtliche Kriegsteilnehmer angelegt.
Pfarrchronik Ende 1915: „7 Krieger starben in diesem Jahr den Heldentod fürs Vaterland.“ „Eine Kriegstrauung wurde vollzogen.“
Ende 1916: “ Der blutige Krieg zeigte seine Wirkungen in der Kirchl. Statistik der Geburten und Gestorbenen. Nur 2 Trauungen wurden vollzogen. Die Zahl der Geburten sank auf 21 (1915 23, 1914 36, 1913 42 Geburten) Unter den Kriegern der Pfarrgemeinde hielt der Tod eine grausige Ernte. Die Pfarrgemeinde betrauert in diesem Jahr den Tod von 11 jugendlichen Helden, die fürs Vaterland den Tod erlitten. Ein Krieger starb an der erlittenen Verwundung im Lazarett zu Paderborn und wurde unter allgemeiner Beteiligung auf dem hiesigen Friedhofe beerdigt.“
Pfarrchronik für 1917: „In diesem Jahre fielen 7 Krieger“ und 1918 ist in der Pfarrchronik zu lesen „10 gefallene Krieger.“
Bei der Feier des 40-stündigen Gebetes an den drei Fastnachtstagen des 10. bis 13., Februar 1918 (…) war Pater van Hasselt herbeigeeilt, um den französischen Gefangenen, Gelegenheit, zur heiligen Beichte zu geben, von diesen beteiligte sich nur ein geringer Bruchteil, nämlich 12.“
In der Flandernschlacht – im Mai 1918 – wurde der Lehrer Lindauer so schwer verwundet, daß ihm das rechte Bein amputiert werden mußte.“
Die Bilanz des Krieges: 1,93 Millionen gefallene Deutsche – ohne die Verhungerten (Chronik des 20. Jahrhunderts, Harenberg 1983, Seite 237)
Die Opfer des 1. Weltkrieges in unserer Gemeinde
Insgesamt starben – wie eine Leinwand aus der alten Kirche aufzeigt – 43 Krieger:
Josef Hörster + 23.8.1914
Clemens Mergemeier + 29.8.1914
Richard Galke + 29.9.1914
Lorenz Hilverling + 27.10.1914
Franz Wittkop + 14.01.1915
Heinrich Johannknecht + 22.01.1915
Heinrich Feldewert + 12.03.1915
Engelbert Schulte + 14.03.1915
Josef Feldewert + 15.03.1915
Heinrich Broermann + 26.04.1915
Johannes Sellmann + 03.06.1915
Josef Roderfeld + 05.01.1916
Heinrich Hense + 09.03.1916
Franz Schulte + 24.05.1916
Franz Schroer + 02.07.1916
Anton Dietz + 05.07.1916
Heinrich Hense + 03.03.1916
Wilhelm Linnemann + 03.08.1916
Franz Pieper + 04.08.1916
Josef Gosedopp + 05.08.1916
Theodor Jungemann + 08.08.1916
Heinrich Kloer + 08.08.1916
Wilhelm Wiese + 10.09.1916
Franz Jütte + 25.10.1916
Karl Otto + 17.04.1917
Fritz Dietz + 01.07.1917
Adolf Rath + 11.08.1917
Theodor Dabrock + 13.08.1917
Kaspar Mintert + 26.09.1917
Josef Wiese + 01.10.1917
Paul Schöning + ? 11.1917
Karl Pöttker + 29.11.1917
Josef Neite + 23.03.1918
Heinrich Hilverling + 0 4.07.1918
Heinrich Gudermann + 15 . ? 1918
Anton Pütter + ? ? 1918
Friedrich Niggenaber + ?? 1918
Franz Pilk + ? ? 1918
Anton Schulte Domhof + 17.08.1918
Franz Linnemann + ? ? 1918
Johannes Jacobi + 21.08.1918
Clemens Jacobi + 14.10.1918
Anton Boberschmidt + 06.11.1918
Das Kriegerdenkmal weist allerdings noch weitere Opfer des 1. Weltkrieges auf.
Frz. Stratmann
T. Werminghaus
Ludwig Schäfer
H. Westerfeld
J. Jungemann, gestorben in Hanau (wurde auf dem Westernkötter Friedhof beerdigt)
H. Westerfeld Olb.
Hermann Stachelhaus
Siegmund Plaut
(S. Plaut verstarb 38-jährig am 13. Dezember 1924 in Westernkotten, vermutlich nach einer im Kriege erlittenen Verletzung. Er liegt auf dem jüdischen Friedhof in Erwitte begraben.)
„Nur wer den Krieg von unten sah, der sah ihm ins Gesicht……..
Je greifbarer der Krieg vor Augen tritt, desto unbegreiflicher wird er.
Am Ende möchte man herausschreien: Verfluchter Krieg, und man fragt sich ratlos:
Warum überhaupt Krieg?“
(Heinz Zahrnt aus dem Vorwort zu Hans Dollinger, Kain, wo ist Dein Bruder – Krieg aus der Sicht von unten).
Der 2. Weltkrieg
Die Kirche im 2. Weltkrieg ist gekennzeichnet durch ihren Kampf gegen die Beschränkungen, die die nationalsozialistischen Machthaber ihr immer wieder auferlegten, um so langsam aber stetig den Einfluss der Kirche auf das gesellschaftliche Leben zurückzudrängen. So täuschten sie den kirchlichen Autoritäten vor, dass sie die Aufgaben der Kirche auf seelsorgerischem Gebiet respektieren werden.
Die nationalsozialistische Regierung und Partei zogen es vor, vorsichtig vorzugehen, denn unter den Soldaten waren viele überzeugte Christen. Die totale Vernichtung der Kirche, die zur nationalsozialistischen Ideologie gehörte, sollte erst nach dem „Endsieg“ stattfinden.
An Hand von Dokumenten aus dem Pfarrarchiv soll aufgezeigt werden, wie Erlasse und Anordnungen des NS-Regimes kirchliches Leben Schritt für Schritt behinderten und Pfarrer und Gemeinde zwangen, sich mit der NS-Ideologie auseinanderzusetzen.
Der Beitrag möchte darüber hinaus eine Erinnerung sein an eine verhängnisvolle Epoche unserer Geschichte und die Gemeindemitglieder heute zum Nachdenken darüber anregen.
Die Angriffe auf christliche Lebensäußerungen begannen nicht erst mit Ausbruch des Krieges.
Ein Dokument im Archiv vom stellvertr. Landrat Lippstadt, das am 15. Dezember 1933 an die Polizeiverwalter des Kreises geschickt und vom Bürgermeister des Amtes Erwitte
an den Kathol. Arbeiterverein Westernkotten weitergeleitet worden ist, zeigt, dass die katholischen Organisationen der nationalsozialistischen Parteiideologie im Wege standen.
„Zwischen der Hitlerjugend und den konfessionellen Jugendorganisationen bestehen bekanntlich verschiedene Gegensätzlichkeiten, die vielfach zu einer Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geführt haben (…). Ich ersuche daher bei allen (…) konfessionellen Organisationen Aufmärsche, sportliche Betätigung, Uniformierung, Teilnahme an öffentlichen nicht rein kirchlichen Veranstaltungen, überhaupt jede öffentliche Betätigung außerhalb der kirchlichen und religiösen Sphäre bis auf weiteres nicht zuzulassen.“
Dieses Schreiben ging an 16 katholische Verbände. Den örtlichen Polizeibehörden wird nahegelegt, von einer Veröffentlichung dieser Anordnung abzusehen.
Es sei „zweckmäßig“, mit den Verbänden in Verbindung zu treten, um ihnen diese Anordnungen zur Kenntnis zu geben. Daraus lässt sich schließen, dass die Machthaber zu viel Öffentlichkeit vermeiden wollten, weil sie Unruhen und Proteste in der katholischen Bevölkerung fürchteten.
Auch die Macht des geschriebenen Wortes unterschätzten die NS-Ideologen nicht; ein Erlass des preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung an die Regierungspräsidenten macht deutlich, dass in den Volksbibliotheken das religiöse Schrifttum entfernt werden musste.
„Ich erwarte, dass alle Volksbibliotheken den Aufbau ihrer Büchereien nicht nach persönlichen Meinungen und Überzeugungen, sondern dem inneren Ringen des deutschen Volkes entsprechend vornehmen.“
Auffallend ist die verschleiernde Sprache, die die Tragweite der Anordnung den Menschen verbergen will. Am 3. Juli 1934 leitet der Bürgermeister des Amtes Erwitte als Ortspolizeibehörde ein Schreiben der Staatspolizeibehörde für den Regierungsbezirk Arnsberg in Dortmund an Pfarrer Schreckenberg weiter, das den konfessionellen Verbänden das „Tragen aller Abzeichen“ verbietet. Besonders hervorgehoben sind die Christus-Abzeichen der Neudeutschen („Die Neudeutschen“ war der Verband kathol. Schüler höherer Lehranstalten). Begründet wird die Maßnahme mit der scheinheiligen Sorge um die Sicherheit der Jugend. Im Schreiben heißt es: „… um weitere Zusammenstöße mit der Hitler-Jugend zu verhindern.“
Am 18. Okt. 1935 erhält Pfarrer Schreckenberg auf dem Dienstweg ein Schreiben, das ihn auf die Verpflichtung hinweist, das Reichsflaggengesetz zu respektieren. Darin hat der Reichsminister des Inneren angeordnet, dass, „wenn (…) die öffentlichen Gebäude allgemein zu beflaggen sind, auch die Kirchengebäude und die kirchlichen Dienstgebäude allein mit der Reichs- und Nationalflagge zu beflaggen sind.“Kirchenfahnen dürfen nach diesem Gesetz nur herausgehängt werden, wenn „die Kirchen aus anderem Anlaß flaggen“ wollen.
Dass Kirchengemeinden derartige Anordnungen oft stillschweigend boykottierten, zeigt der Hinweis des Landrates auf die Beflaggung beim Erntedankfest. „Beim Erntedankfest hat sich gezeigt, dass die Anordnung von kath. Kirchengemeinden nicht oder fast nicht beachtet worden ist.“
Aus einem Schreiben des Amtsbürgermeisters vom 21. März 1938 an Pfarrer Schreckenberg können wir schließen, dass Kirchengemeinden die Ausführung von Anordnungen oft hinauszögerten, indem sie Rückfragen stellten, ihre angebliche Unsicherheit über die richtige Interpretation äußerten und, wie es in dem Schreiben heißt, „unnütze Anfragen stellten.“
Lapidar heißt es u.a. in dem Schreiben: „Es ist Ihnen bekannt, dass sämtliche Veranstaltungen und Kundgebungen mit kirchl. Charakter bis auf weiteres verboten sind. Von diesem Verbot sind Veranstaltungen in der Kirche, althergebrachte Prozessionen und Wallfahrten ausgenommen.“
Am 1. September 1939 beginnt mit dem Angriff auf Polen der 2. Weltkrieg.
Dass sich die Machthaber an die im Schreiben vom 21. März 1939 gemachte Konzession, „althergebrachte Prozessionen“ vom Verbot auszunehmen, nicht hielten, zeigen die Auseinandersetzungen um die Lobetagsprozession.
Eine Gemeinde wehrt sich: Der Zugriff auf die Lobetagsprozession
Von einschränkenden Maßnahmen besonders betroffen war das traditionelle Lobetagsfest – seit dem Gelöbnis 1635 der höchste Feiertag in Westernkotten.
Im Jahre 1940 durfte keine Prozession stattfinden; „wegen des Krieges und der damit verbundenen Luftgefahr,“ so die offizielle Begründung. Der derzeitige Vikar Brüggemann wollte die Prozession nachholen. Man rechnete damals mit einer schnellen Beendigung des Krieges.
Einige Westernkötter, denen das Gelöbnis ihrer Vorfahren wichtiger war als alle Verbote, gingen am Lobetagmorgen „in althergebrachter Weise“ in Kleinstgruppen den gesamten Lobetagsweg ab.
Am 24. Juli 1940 kam Vikar Vogt in unsere Gemeinde. Wegen der schweren Erkrankung von Pfarrer Schreckenberg wurde er zum Leiter der Pfarrgemeinde – vicarius substitutus – ernannt. Sofort nach Aufnahme seiner Tätigkeit spürte Vikar Vogt die Enttäuschung der Pfarrangehörigen darüber, dass 1940 keine Lobetagsprozession stattfinden durfte. Er erkannte aber auch die große Marienverehrung in der Gemeinde und die Treue zu dem Schwur der Vorfahren „so lange unserer Nachkömmlinge Einige übrig sein werden.“
Vikar Vogt – selbst ein großer Marienverehrer – beschloss auf dem kircheneigenen Grundstück – wo es nicht verboten war – eine Kleinstprozession nachzuholen.
Am Sonntag nach Mariae Himmelfahrt hielt er nachmittags um 2 Uhr in der überfüllten Kirche eine festliche Marienfeier. Danach zog die Prozession – wie Lobetag – mit dem Allerheiligsten und den Trägerinnen der Marienstatue in ihrer Tracht um die Kirche. Dieser „nachgeholte Lobetag“ wurde von der Gemeinde dankbar und froh aufgenommen.
1941 stellte Vikar Vogt einen Antrag auf die Genehmigung der Prozession. Unterstützt wurde er dabei von dem damaligen Bürgermeister Eickmann, der den Antrag befürwortete. Zusätzlich wurde telefonisch die Genehmigung bei der Geheimen Staatspolizei eingeholt. Polizeiobersekretär Weferinghaus wurde im Auftrag der zuständigen Ortspolizeibehörde beauftragt, einen verkürzten Weg festzulegen. An dieser Besprechung nahmen Vikar Vogt, Bürgermeister Eickmann und Hauptlehrer Probst teil.
Wenige Tage vor Lobetag kam die telefonische Nachricht von der Geheimen Staatspolizei: „Die Prozession darf stattfinden“. Allerdings wurde nur der verkürzte Prozessionsweg erlaubt.
Erst nach der Prozession – die einen würdigen Verlauf nahm – erfuhr Vikar Vogt, dass die bei der Prozession abgehaltene Kollekte verboten gewesen war. (aus: Pfarrer Vogt erinnert sich, anlässlich der Jubiläumsausstellung 350 J. Lobetag).
Das traditionelle Böllern zum Lobetag wurde allerdings verboten, ebenso der Schmuck der Straßen und Häuser mit Fähnchen und Fahnen. Familie Hollenbeck-Koers setzte sich mutig über das Fahnenverbot hinweg, als 1941 bei der verkürzten Prozession die erste Station an ihrem Heiligenhäuschen gehalten wurde. Trotz polizeilicher Aufforderung entfernte sie die angebrachten Fähnchen nicht. Wegen dieses Widerstandes musste die o.g. Familie eine Geldstrafe entrichten. (aus: Gesprächskreis zur Vorbereitung der o.g. Jubiläumsausstellung).
Am 19. April 1942 wurde Friedrich Becker Pfarrer von Westernkotten. Seine Bemühungen in Zusammenarbeit mit den Herren Eickmann und Probst führten dazu, dass in den Kriegsjahren 1942 – 1944 Lobetagsprozessionen stattfinden durften, allerdings mit erheblichen Abkürzungen des Weges.
In der Pfarrchronik von 1942 ist zu lesen, “ In den ersten Tagen des Juni reichte ich ein Gesuch ein beim H. Amtsbürgermeister in Erwitte betreffend Abhaltung der Lobetagsprozession . Für den 23. Juni bekam ich eine Vorladung in dieser Angelegenheit zur Staatspolizei nach Dortmund-Hörde. Die Prozession wurde genehmigt – ein kürzerer Prozessionsweg aber vorgeschrieben. (…) der am Sonntag von der Kanzel verkündet wurde; (…) sie nimmt folgenden Weg: Duwentester, Funke, Hörster, Hoppe-Nucke, Wiese, Eickmann, Wall hinter Wiese, Griese Straße, Erdmann, Kuhstraße (?), Schützenplatz, dann zur Kirche zurück durch die Gasse.“ (…) „Die Westernkötter haben an den Festtagen bewiesen, daß sie noch auf festem Glaubensboden ihrer Vorfahren stehen und auch in Zukunft stehen bleiben wollen.“
1943 ist in der Pfarrchronik zu lesen: „Der Lobetag warf schon Monate vorher seinen Schatten voraus. (…) „Was wird zu Lobetag, dürfen wir Prozession halten?“ Das diesbezügliche Gesuch an den Amtsbürgermeister gerichtet, wurde in 14 Tagen genehmigt. Lobetag wurde mit Westernkötter Gründlichkeit gefeiert.“
Pfarrchronik 1944: „Am 1., 2. u. 3. Juli wurde Lobetag gefeiert. Wenigstens 3 Monate vorher konnte man die Fragen hören: „Gehen wir in diesem Jahr Prozession, bei der Fliegergefahr?“ Der Antrag ging seinen Weg. Von der Staatspolizei genehmigt, vom Gauluftschutzamt wegen der immer stärker werdenden Luftgefahr abgelehnt, dann doch noch vom Regierungspräsidenten in Arnsberg genehmigt.“
Erwähnenswert ist noch eine Begebenheit im Kriegsjahr 1943. Wie gewohnt, bemühten sich die in Westernkotten wohnenden Mitarbeiter der Westfälischen Union Lippstadt um „Urlaub“ für den Lobetags-Samstag, an dem, im Gelübte verbrieft, jegliche Arbeit zu ruhen habe. In den Vorjahren war den Arbeitern aus Westernkotten an diesem Tag Urlaub ohne Konsequenzen gewährt worden.
1943 war eigens wegen dieses Feiertages – der nur die Westernkötter betraf – eine Betriebsversammlung einberufen worden. Diese entschied: „Es gibt keinen Urlaub.“ Für alle Westernkötter gaben Fritz Merschmann und Engelbert Schröer die Antwort: „In althergebrachter Weise.“ Alle waren sich einig und blieben ohne Ausnahme am Lobetags-Samstag 1943 der Arbeit fern. Zur Strafe wurde jedem „1 Schichtlohn“ (damals etwa 10 Mark) vom Lohn abgezogen.
Die Westernkötter Arbeiter konnten vorher nicht wissen, dass sie so glimpflich davon kamen. Als sie mehr ihrem Gewissen als dem Beschluss der Betriebsversammlung folgten, gingen sie Risiken ein – wie Vorladung bei der Gestapo und Aufhebung der UK-Stellung. Das hätte die Einziehung zur Wehrmacht, zum Dienst an der Front oder gar zum Strafbataillon nach sich ziehen können.
Dass es im „totalen Krieg“ nicht so weit kam, konnten die betreffenden Arbeiter der Tatsache verdanken, dass einige Mitglieder der Direktion der Westfälischen Union dem Nationalsozialismus distanziert oder auch ablehnend gegenüber standen.(aus: Gesprächskreis „Vorbereitung zur Jubiläumsausstellung 1985“)
Weitere Beeinträchtigung des kirchlichen Lebens
Wie groß der Kontrollzwang der NS-Behörden war, wird an dem Erlass des Inspektors der Ordnungspolizei im Bereich des Höheren SS- und Polizeiführers West vom 6. Dez. 1939 deutlich.
In diesem Erlass wird „nochmals ausdrücklich angeordnet, dass am Sonntag Morgen zu den Gottesdiensten nur einmal die Glocken geläutet werden“ dürfen, „und zwar 3 Minuten lang vor Beginn des ersten Gottesdienstes.“
Manche Gemeinden reagierten auf diese Anordnung mit einem gewissen Trotz und stießen die Glocken vor den folgenden Gottesdiensten einmal an. Nicht einmal das ertrugen und duldeten die Machthaber. In dem Erlass heißt es, dies sei „nicht statthaft“ und müsse „daher unterbleiben.“
Aus einem Schreiben des Erzbischofs an die Pfarrer vom 7. Januar 1941 erfahren wir von einer weiteren Anordnung, die die Gläubigen von den Gottesdiensten fernhalten sollte.
Der Erzbischof bezieht sich auf ein Schreiben des Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten vom 29.10.1940 und zitiert: „Der Führer hat angeordnet, dass tägliche kirchliche Veranstaltungen an Tagen nach nächtlichem Fliegeralarm nicht vor 10 Uhr stattfinden dürfen.“ Als Begründung wurde angegeben, es soll nach Nächten mit Fliegeralarm „die Bevölkerung nicht durch kirchliche Veranstaltungen in der Möglichkeit zum Ausruhen für Gesundheit und Arbeitseinsatz gestört werden.“
Nach, wie es heißt, „schwierigen Verhandlungen zwischen Episkopat und Reichsminister ist erreicht worden,“dass Kirchliche Veranstaltungen bereits vor 10 Uhr stattfinden können, wenn die Entwarnung vor 24 Uhr erfolgt.“
Bei stillen heiligen Messen „findet die Anordnung keine Anwendung“ (…), „zu deren Besuch kirchlicherseits niemand verpflichtet ist und zu denen das Publikum keinen Zutritt hat.“
Wie subtil die Nazi-Ideologen an der Sprache manipulierten, wird auch hier deutlich: Die Bezeichnung „Gläubige“ wird durch „Publikum“ ersetzt.
Am 20.5.1941 wird vom Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten angeordnet, dass „mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Kriegswirtschaft der Himmelfahrtstag und der Fronleichnamstag (…) auf die nächstfolgenden Sonntage“ verlegt werden.
In einem Schreiben vom 2. Dezember 1941 ändert der Reichsminister des Inneren die Bestattungszeiten. So sollten die Bestattungen möglichst an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden. Wieder wird eine pragmatische Begründung gegeben: „Im Interesse des Arbeitseinsatzes während des Krieges.“ „Die erforderlichen Schritte sollten unter Schonung der in der Bevölkerung bestehenden Gebräuche“ unternommen werden. Die Formulierung zeigt, dass der Minister sehr wohl wusste, wie heikel die Sache war.
Am 12. Dezember 1941 wird wiederum das Läuten der Glocken geregelt. Diesmal wird als Begründung angegeben, das Läuten störe die Flakartillerie und den Flugmeldedienst. Angeordnet wird: „Die Kirchenglocken schweigen
1. während des Fliegeralarms,
2. in der Zeit von 18 – 8 Uhr,
3. bei Taufen und Trauungen.“
Die vorangegangenen Anordnungen bleiben bestehen.
Zusätzliche Einschränkungen aus militärischen Gründen: „Bei Beerdigungen darf nicht nachgeläutet werden. Das Einläuten des Sonn- und Feiertags muß, wenn mehrere Kirchen läuten, auf die gleiche Zeit gelegt werden.“
Am 20.12.1941 geht im Generalvikariat Paderborn ein Schnellbrief ein, der sofort an alle Pfarrämter weitergeleitet werden soll. Er betrifft die Verwendung von Kerzen für Weihnachts- und Adventsgottesdienste in der Kirche. „Die Verwendung von Kerzen an Weihnachtsbäumen bei kirchlichen Weihnachts- und Adventsgottesdiensten ist gestattet, soweit die Kerzen aus vorhandenen Beständen der Kirchengemeinden entnommen oder von Kirchenangehörigen gestiftet werden.“ Betont wird, „daß auch hierbei nach außen deutlich in Erscheinung tretende Sparsamkeit angewendet wird.“
In dem gleichen Schreiben des Generalvikariats erfahren wir, dass die Glocken konfisziert werden. Der Generalvikar rät, auf die Glocken vor dem Abtransport mit wetterfester Farbe den Namen der Pfarrkirche zu schreiben, damit sie, falls sie nicht eingeschmolzen werden, der Kirchengemeinde zurückgegeben werden können.
Auf dem Weg zur nichtchristlichen Schule
1. Die Indoktrination der Vorschulkinder
Aus einem Schreiben des Landrates vom 5. Januar 1940 an den Träger des Kindergartens – Caritasschwestern in Westernkotten – geht hervor, mit welcher verbrämenden Worte die NS-Ideologen die Gleichschaltung aller Kindergärten im Sinne ihrer Ideologie betrieben.
In diesem Schreiben werden die Träger der Kindergärten darüber informiert, dass der Kreisamtsleiter für Volkswohlfahrt der NSDAP beauftragt wird, für „die einheitliche Leitung, Überwachung und evtl. Unterstützung aller bestehenden Kindergärten des Kreises Sorge zu tragen.“
Die auf den ersten Blick plausible Begründung der Maßnahme kann den kritischen Leser nicht darüber hinwegtäuschen, dass damit die christliche Erziehung in die Schranken gewiesen werden sollte.
– Durch den Kriegszustand sind „veränderte Aufgaben“ an die Kindergärten gestellt.
– Durch die Einberufung der Männer zum Kriegsdienst sind Frauen in verstärktem
Maße in den Arbeitsprozess eingebunden.
– Sie sind darauf angewiesen, ihre Kinder in den nächstliegenden Kindergarten zur
ganztägigen Betreuung zu geben, ohne dass sie durch „konfessionelle Hindernisse“
oder durch die in den Kindergärten „geübte Hausordnung“ daran gehindert werden.
Innerhalb langatmiger Ausführungen über hygienische und sanitäre Verhältnisse, Ausbildung und Weiterbildung der Betreuerinnen, finanzielle Absicherung und Bezuschussung, Raumgröße und Kinderzahl steht ein Satz, der deutlich macht, worum es den Nationalsozialisten eigentlich ging, nämlich um „die Beratung der Leiterin inbezug auf die Umstellung desselben (des Kindergartens) im Sinne des nationalsozialistischen Erziehungsauftrages.“
2. Der Kampf um den Religionsunterricht an den Schulen
Ende 1939 war die Bekenntnisschule trotz großen Protestes von Seiten der Bischöfe, Pfarrer, Lehrer und Eltern endgültig durch die Gemeinschaftsschulen ersetzt worden. Zwar blieb der Religionsunterricht in der Schule noch unangetastet, aber es dauerte nicht lange, bis das NS-Regime ihn aus der Schule verbannte.
Anfang des Jahres 1941 wird den Geistlichen verboten, in den Räumen der Schulen Religionsunterricht zu geben. Nur der Kommunion- und Beichtunterricht durften in den Schulen abgehalten werden.
Die Westernkötter Schule hat es vorgezogen, dieses Verbot zu übergehen. Erst ein vom Amtsbürgermeister eingeforderter Bericht bringt den „Verstoß“ ans Licht.
In einem Brief an Hauptlehrer Probst vom 20.3.1941 gestattet der Amtsbürgermeister der Schule bis „längstens Monat Juni 41 in den Schulräumen Religionsunterricht zu geben.“
Wie sich die Westernkötter Schule nach „Monat Juni 41″ verhalten hat, können wir aus einem Schreiben schließen, das der Amtsbürgermeister an Herrn Pfarrer Becker am 21. April 1942 geschickt hat. Danach haben die Schule und die Geistlichen (Vikar Kley u. Pfarrer Becker) es vorgezogen, die Verfügung “ bewusst mißzuverstehen, denn in dem Schreiben wird Herrn Pfarrer Becker noch einmal klar gemacht, was er unter religiöser Unterweisung zu verstehen habe. „Unter den Begriff des kirchlichen Religionsunterrichts fällt nach der Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten nicht die religiöse Unterweisung, die nach Fortfall des konfessionellen R.U. in den Schulen jetzt von den Kirchen aufgenommen worden ist. Diese religiöse Unterweisung darf also keinesfalls in den Schulräumen stattfinden. Da es möglich ist, daß Ihnen diese Unterscheidung nicht bekannt war, bitte ich davon Kenntnis zu nehmen, daß fortan nur Kommunion- und Beichtunterricht in der Schule abgehalten werden darf.“
3. Verbot des Schulgebetes und Entfernung der Kreuze aus den Schulräumen
Auch die folgende Maßnahme der NS-Regierung zeigt, dass Proteste, wenn es nicht nur einzelne sind, zum teilweisen Erfolg führten.
Einen entscheidenden Schlag gegen die christliche Erziehung unternahmen die NS-Behörden mit dem Verbot des Schulgebetes und der Entfernung der Kreuze in den Klassenzimmern.
Darüber gibt es im Pfarrarchiv keine Unterlagen. Zeitzeugen geben an, dass in der Westernkötter Schule die Kreuze nicht entfernt wurden und das Schulgebet beibehalten worden sei. Da der Erlass in den Regionen zu unterschiedlichen Zeiten bekanntgegeben worden ist, kann es durchaus möglich sein, dass er Westernkotten gar nicht erreicht hat.
In einem Geheimerlass vom 28. August 1941 schreibt der Kultusminister: „Meine Maßnahmen zur Entfernung der Kreuze aus den Schulräumen haben an verschiedenen Orten zu äußerst unliebsamen Zwischenfällen geführt. (…) Da ich von einer förmlichen Aufhebung meiner Anordnungen aus Gründen der Autorität Abstand nehmen möchte, zur Aufrechterhaltung des inneren Friedens aber eine weitere Durchführung meiner Anordnungen derzeit nicht weiter verantworten kann, bitte ich „die Hoheitsträger der Partei „anzuweisen, weitere Maßnahmen abzustoppen.“
Was hier als Verantwortungsbewusstsein und Sorge um den Frieden ausgegeben wird, war nichts anderes als die Feigheit, eine missglückte Kampagne und die Angst vor einem Aufstand an der Basis einzugestehen.
4. Ziviler Ungehorsam – ein Zwischenfall am Rande
Die Zusammenarbeit von Bürgermeister und Pfarrer in Westernkotten war den NS-Behörden ein Dorn im Auge. Im Archiv Eickmann lesen wir folgenden Bericht (verfasst vom damaligen Bürgermeister Heinrich Eickmann):
„Im September 1944 bekam unser Pfarrer eine Vorladung zur Gestapo nach Dortmund, er hatte im Religionsunterricht über Kirchenaustritte gesprochen. Ich habe unseren Pfarrer begleitet, wurde aber nicht mit ihm zusammen vorgelassen. Es wurde mir gleich anfangs gesagt: Wie können sie als Vertreter einer Behörde es riskieren, mit einem katholischen Pfarrer zur Gestapo nach Dortmund zu kommen. Es wurde ein Protokoll aufgenommen, das ich dann unterschreiben mußte. In dem Protokoll stand unter anderem: Ich bin katholisch, 2. fast ganz Westernkotten ist katholisch, 3. ich habe mit dem Pfarrer allerhand zu verhandeln, da die politische Gemeinde die Unterhaltungspflicht für das Pfarrhaus und den Kirchturm hat, (…). Der Pfarrer wurde zu 1000 RM Strafe verurteilt. Etwa 10 Wochen danach wurde ich zur Kreisleitung bestellt, wo das Protokoll aus Dortmund vorlag, (…). 14 Tage danach mußte ich in der gleichen Angelegenheit zum Landrat kommen. Es wurde mir gesagt, der Verkehr mit dem Pfarrer müsse unbedingt aufhören, andernfalls müßte ich die Konsequenzen ziehen. Der Verkehr ist aber doch bestehen geblieben.“
Der Zugriff des Staates auf Kircheneigentum: Der Schlag gegen die Klöster
Mit einem Geheimerlass vom 13. Januar 1941 an alle Gauleiter gab Martin Bormann das Signal, zum entscheidenden Schlag gegen die Klöster auszuholen. Die NS-Ideologen gaben die Aufhebung und Enteignung als „Kriegsbedingte Notwendigkeit“ aus. Die Klostergebäude würden gebraucht als Krankenhäuser, Erholungsheime, Nationalpolitische Erziehungsanstalten.
Ein Schreiben des Kapitularvikariats an alle Dechanten vom 22. August 1941, das von allen Kanzeln verlesen werden soll, geht auf die Enteignung der Klöster ein. Er protestiert nicht gegen die Enteignung, sondern wendet sich gegen die ehrenrührige Begründung des NS-Staates für die Enteignung.“Wie aus verschiedensten Teilen unseres Erzbistums uns berichtet wird, werden (…) in Stadt und Land Gerüchte verbreitet, dass die Insassen der in letzter Zeit staatspolizeilich beschlagnahmten Klöster schlimme Verbrechen, besonders Landesverrat begangen hätten und dass gerade deshalb die Klöster hätten aufgehoben werden müssen.“ (…) “ Wir fordern alle Katholiken auf, falls in ihrer Gegenwart solche Anschuldigungen ausgesprochen werden, sofort den Namen und die Wohnung der Verleumder (…) beim zuständigen Pfarramt zu Protokoll zu geben.“
Die männlichen Ordensleute wurden an die Front geschickt. In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, dass im Jahre 1944 im Bistum Paderborn 300 Priester im Felde standen.
Seelsorge für die Kriegsgefangenen und die Zivilpolen
„Für die Kriegsgefangenen dürfen Sondergottesdienste gehalten werden, aber es darf keine Einzelseelsorge geschehen; auch die Ohrenbeichte wird nicht gestattet“ (Brief des Wehrkreispfarrers vom 21.4.1941)
Die Gottesdienste müssen mit den Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos vereinbart werden. Auch für die polnischen Fremdarbeiter dürfen Gottesdienste gehalten werden, mit der Einschränkung, dass die Gottesdienste ausfallen müssen, wenn dadurch „die landwirtschaftlichen Arbeiten infrage gestellt werden.“ Ein Antrag auf Verlängerung der Gottesdienstzeiten wurde abgelehnt (Landrat an Pfarrer Becker vom 27. Oktober 1942).
Das Kriegsende
Als sich am Anfang des Jahres 1945 das Ende des Krieges abzeichnete, die totale Niederlage nicht mehr in Frage stand und chaotische Verhältnisse befürchtet wurden, schrieb der Erzbischof Lorenz Jäger am 7. Februar an den Dekanatsklerus: „Jeder Seelsorger hat unter allen Umständen als guter Hirte bei seiner Gemeinde zu bleiben und mit dieser Not und Gefahr zu teilen.“ Paderborn rechnete sogar mit einer großangelegten Evakuierung und völliger Räumung von Gebieten.
Aufzeichnungen in der Pfarrchronik zum Kriegsende
Pfarrer Becker berichtete: „Die Gemeinde W. erlebt den Krieg in allernächster Nähe. Am 2. Ostertage, vor dem Hochamte, kommt der Polizei-Wachtmeister in die Sakristei und bringt die Nachricht: „Geseke ist von den Amerikanern eingenommen.“ Nach dem H.A. (Hochamt) bringt er die Nachricht: „Lippstadt hat sich ergeben, hat die weiße Flagge gehißt.“ Mittags gegen 1 Uhr fliegen die Granaten von Bökenförde und Weckinghausen ins Dorf hinein. Auf dem Kirchturm ist ein Horchposten; UOff. und 2 Mann. Die Kirche habe ich geräumt, alle Paramente und Kirchenwäsche in den sicheren Keller des Pfarrhauses, das Sanctissimum in den Keller des Elisabethheimes gebracht, wo die Schwestern abwechselnd adoratio (Anbetung) hielten. Die Gebäude um die Kirche herum wurden stark unter Feuer genommen.(…) Am Mittwoch gegen Mittag verließen die wenigen deutschen Soldaten W. Um 1/2 3 rückten die Amerikaner herein.“
In der Westernkötter Gemarkung fiel am am 3. April 1945 der Grenadier Johann Frantsich aus „Kaiserdorf, Kr. Oberpullendorf, N.D.“ (Nieder-Donau, Österreich) „Er wurde hart am Hellweg auf dem Grundstück des Bauern Fritz Schrewe gefunden. Er ist durch unseren Pastor auf dem Ehrenfriedhof in Westernkotten beigesetzt worden.“
Am 4. April 1945 fanden durch Artilleriebeschuss auf dem Domhof die 47-jährige Elisabeth Wieneke und das 7-jährige Kind Waltraud Peitz den Tod. Aus Furcht vor den heranrückenden Amerikanern hatten mehrere Westernkötter Familien auf dem Domhof und in der Pöppelsche Schutz gesucht.
Die Gemeinde trauert um ihre gefallenen Söhne
Nie wieder waren die Wochentagsmessen so gut besucht wie in der Kriegszeit. Auch die Andachten am Sonntagabend „um 1/2 9 – für unsere Soldaten im Felde“
gaben den auf Nachricht wartenden Familien etwas Hoffnung und Halt in dieser schweren Zeit. Die Mütter und Frauen bangten um ihre Söhne und Männer an der Front, denn der Tod hielt auch in unserer Pfarrgemeinde eine grausige Ernte.
Franz Dietz 24 J. 23.07.1941 östlich Kuayasche-Krenitza gefallen
Franz Hasel 30 J. 24.07.1941 in Fellin/Estland gefallen
Wilhelm Schroer 22 J. 29.07.1941 bei Pernau/Estland gefallen
Karl Mintert 26 J. 30.07.1941 am Peipus-See/Estland gefallen
Otto Wenner 28 J. 08.08.1941 an der Düna bei Welish“ gefallen
Georg Maßolle 21 J. 11.08.1941 in Sanegin bei Grodno/Russland gefallen
Rudolf Hilwerling 21 J. 18.11.1941 in Tutanj am Tmar gefallen, nordwestl. Moskau
Franz Schulte 25 J. 19.11.1941 am Wolga-Moskwa-Kanal gefallen
Franz Jacobi 20 J. 26.11.1941 in Peschki/Russland gefallen
Josef Hörster 23 J. 06.01.1942 „ostwärts von Kursk vermisst“
Arno Frenzel 21 J. 28.3.1942 in Anissowo Gorotischtsche gefallen
Heinrich Klarhölter 28 J. 14.06.1942 südl. des Ilmensees/Nowoje Sselo gefallen“.
Josef Kuchenbecker 32 J. 31.07.1942 „auf dem Heldenfriedhof Tschuchow beigesetzt“
Josef Schmidt 24 J. 03.08.1942 „an der Ostfront“ gefallen
Wilhelm Kerkhoff 31 J. 25.08.1942 bei Rshew (Süd-West) Ostfront gefallen
Adolf Dietz 29 J. 17.10.1942 am Bahnhof Mga/südl. Schlüsselburg“ gefallen.
Johannes Prünte 19 J. 24.10.1942 „in den Bergen des Kaukasus“ gefallen
Bernhard Roderfeld 19 J. 05.11.1942 im Laz. Halberstadt verstorben – nach Verwundung in Russland
Heinrich Rieke 26 J. 17.12.1942 „am Don“ gefallen
Fritz Spiekermann 31 J. 04.01.1943 „zuletzt im Kampfraum Stalingrad – vermisst“
Franz Hörster 31 J. ? 1942/43 „vermisst in Stalingrad“
Johannes Schrage 20 J. 04.02.1943 in Scolakatork, südl. Schlüsselburg gefallen
Franz Hoppe-Wieneke 34 J. 14.03.1943 im Gefecht bei Werewkino gefallen“
Josef Westerfeld 23 J. 15.03.1943 am Ilmensee (östl. Kriegsschauplatz) gefallen
Franz Linnemann 28 J. 22.03.1943 in russ. Kriegsgefangenschaft verstorben
Georg Hense 26 J. 23.03.1943 im Josefs-KH. Paderborn an Kriegsleiden verstorben
Wilhelm Rodejohann 25 J. 23.05.1943 bei Tujusi in Russland gefallen
Heinrich Broermann 20 J. 28.08.1943 in Jekaterinowska/Süd-Russland vermisst
Franz Öffler 19 J. 15.09.1943 südl.Melechowo /am Wolchow gefallen
Friedrich Engelhardt 20 J. ?.10.1943 „am Dnjepr/in Russland vermisst“
Heinrich Mues 29 J. 26.10.1943 „am Dnjepr-Knie“ in Nowo Lipowo – Russland gefallen
Franz Stachelhaus 33 J. 27.10.1943 „am Dnjepr“ in Russland gefallen
Albert Bürger 29 J. ?.11.1943 „wahrscheinlich südwestlich Newel gefallen“
Theodor Hilwerling 25 J. 25.12.1943 bei Siervernyie-Knairy/Ukraine gefallen
Friedrich Becker 31 J. 01.02.1944 „in Nisy bei Narva“ (Narwa?)/Estland gefallen
Franz Möllers 33 J. 05.02.1944 in Pisino/Italien gefallen
Heinr. Spiekermann 35 J. 12.02.1944 bei Sivertsi/Estland, nordwestl. Narwa gefallen
Franz Wenner 34 J. 09.03.1944 bei Kordylivka/Ukraine gefallen
Josef Pütter 27 J. 15.03.1944 „in Newel im Osten verunglückt“
Josef Niggenaber 20 J. 21.03.1944 „in Russland vermisst“
Josef Horn 29 J. ?.05.1944 „bei Sewastopol/Krim vermisst“
Wilhelm Pieper 45 J. 16.05.1944 südwestl. Ostrow/Russland gefallen
Franz Knych 20 J. 18.06.1944 in Polozk/Russland gefallen
Bernhard Heithoff 21 J. 23.06.1944 in Witebsk/Russland gefallen
Friedrich Brock 21 J. 26.06.1944 „auf dem Heldenfriedhof Kalkischhino beerdigt“
Johannes Dietz 32 J. 01.07.1944 in Bobruisk/Russland gefallen
Ferdinand Schmitt 41 J. ?.07.1944 „Offensive Mittelabschnitt“/Russland vermisst
Lorenz Lanhenke 18 J. 19.07.1944 „an der Kurlandfront gefallen – auf der Kurischen Nehrung beerdigt“
Alois Seul 35 J. 11.08.1944 in Grodno-Ossowice/Russland gefallen
Josef Merschmann 37 J. 17.08.1944 “ in Birsen/Estland vermisst“
Franz Schrop 21 J. 20.08.1944 in Toulon/Südfrankreich gefallen
Franz Hesse jun. 18 J. 20.08.1944 „in Rumänien gefallen“
Franz Gockel 31 J. 25.08.1944 „im Osten gefallen“
Otto Krawert 31 J. 15.09.1944 „in den Karpaten gefallen“
Fritz Bartholome 34 J. 11.10.1944 im Reserve-Lazarett Karlsbad verstorben
Anton Gerling 33 J. Herbst 1944 bei Chatel sur Moselle/Vogesen gefallen
Josef Koppmeier 29 J. 18.10.1944 südlich Belgrad gefallen
Franz Hesse, sen. 47 J. 09.11.1944 in Ungarn gefallen
Theodor Köneke 19 J. 18.11.1944 in Welz/Westfront gefallen
Josef Schäfer 30 J. 20.11.1944 in Kirberg/Elsass gefallen
Theodor Gerling-K. 38 J. 03.12.1944 „auf dem Balkan“ gefallen
Franz Adämmer 21 J. 04.12.1944 an der Westfront im Kreis Düren gefallen
Josef Roderfeld 18 J. ?.12.1944 seit der Ardennenoff. in Süd-Belgien/ Luxemburg vermisst
Franz Westerfeld-O. 36 J. 21.12.1944 bei Dahn/Westfront gefallen
Bernhard Wielenberg 30 J. 26.12.1944 in Luxemburg gefallen
Johannes Sellmann 30 J. 26.12.1944 „nördlich Grimbiemont vermisst“
Schmidt, Adolf 38 J. 02.01.1945 “ im Kriegsgefangenenlager bei Odessa verstorben (?)“
Franz Meyer 25 J. ?.01.1945 “ in polnischer Gefangenschaft – nach Aussagen eines Kriegskameraden – gestorben“
Franz Hoppe-Klosebaum 26 J. 15.01.1945 „in Warschau tödlich verunglückt“
Josef Hoppe-Wieneke 35 J. 18.01.1945 in Russland gefallen
Wilhelm Hoppe-Wieneke 31 J. ? .01.1945 „am Weichselbogen“ in Polen vermisst
Ludwig Ruf 46 J. 28.01.1945 in Klein-Drebnau/Ostpr. gefallen
Franz Bertelt 20 J. 31.01.1945 „auf See gefallen“
Franz Schmidt 29 J. 27.03.1945 „bei der Schlacht um Danzig gefallen“
Heinrich Westerfeld 38 J. ?.03.1945 in Loslau/Oberschlesien gefallen
Franz Strug 35 J. ?.04.1945 in St. Pölten/Oestereich gefallen
Ludwig Linnenbrink 34 J. 04.04.1945 „in Bonnsack im Osten“ (Bonslack ?) gefallen
Hans Schäfer 29 J. ? 1945 „beim Rückzug in Mitteldeutschland vermisst“
Heinrich Hoppe-Wieneke 34 J. 03.05.1945 in Hausham/Bayern gefallen
Heinrich Schäfer 25 J. 15.05.1945 im Gefangenen-Lazarett Uriopinsk /Stalingrad verstorben
Paul Jesse 32 J. „letztes Lebenszeichen 3.7.1945 – Lazarett Zielenzig bei Frankfurt/Oder“
Fritz Lüning 23 J. 02.08.1945 im russ. Gefangenen-Lazarett Brest-Litow verstorben
Karl Reimann 35 J. 08.08.1945 im Gefangenen-Lager bei Stalinsk verstorben
Anton Gockel 35 J. 27.10.1945 “ beigesetzt bei Woronesch, auf dem Wege zur Heimat“ (am Don/Russland)
Josef Gerling-K. 28 J. 02.11.1945 im Lazarett Rheine/ n. Entlassung.aus der Gefangenschaft verstorben
Josef Schröer 24 J. 30.11.1945 „nach einjähriger russ. Gefangenschaft an seinem Kriegsleiden in der Heimat verstorben“
Anton Jütte 45 J. 31.12.1945 in Wolchow/Russland vermisst
Franz Spiekermann 29 J. ?.03.1947 im Gefangenen-Laz. Barwinkowa-Charkow/ Russland verstorben“
Paul Floer 34 J. 11.09.1950 an seinem Kriegsleiden in der Heimat verstorben
Heinz Friebe „im letzten Kriegsjahr in Dänemark gefallen, in Esbjerk beerdigt“
Außerdem fanden sich im Stadtarchiv Erwitte noch weitere Eintragungen über Gefallene aus Westernkotten. Vielleicht wohnten Angehörige dieser Soldaten in unserer Gemeinde oder waren nach hier evakuiert.
Es handelt sich um Ludwig Wedler, der am 25.6.1941 gefallen ist, sowie um
Paul Diesenowski (keine weiteren Daten bekannt),
Johannes Villabruna, gefallen am 11.3.1943
Josef Deitelhoff, gefallen am 29.12.1942
Karl Remig aus Düsseldorf, gefallen am 20.10.1944
(Todesdatum und Todesort wurden ergänzt aus den Unterlagen des Archivs Erwitte, des Pfarrarchivs und den Angaben auf den vorhandenen Totenzetteln. Wir danken Magdalene Jesse, Toni Erdmann, Irmgard Boberschmidt, die sich um die Sammlung der Totenzettel bemüht haben, und den Angehörigen der Gefallenen, die uns bereitwillig die noch fehlenden Daten zur Verfügung gestellt haben).
Warum
Sie machen Krieg und
fragen uns nicht
Sie streuen uns
Sand in die Augen
Wir fragen
warum Menschen frieren und
hungern müssen
warum unsere Brüder
verbluten müssen
warum wir den „Feind“ aus Menschen
ermorden müssen
warum wir nicht leben dürfen
friedlich und heiter
in Liebe zum Nächsten
wie es geschrieben steht
im Alten und Neuen Testament.
Rose Ausländer [aus: Mutterland Einverständnis, S. 67]
Quellen:
– Pfarrarchiv Westernkotten, Dr. Cohausz 1943, A6; Pfarrarchiv – Pfarrgemeinde Westernkotten/Bad Westernkotten, Findbuch 1998: A2, A6; Archiv der Stadt Erwitte