1949: Die Kosten des Westernkötter Lobetages

Von Carl Laumanns

Aus: Laumanns, Carl, Die Kosten des Westernkötter Lobetages; in: HB 31 (1949), S. 7

Die Lobetags-Feier in Westernkotten wurde in alten Zeiten von Seiten des landesherrlichen Salinen-Anteils finanziell unterstützt. Den mir vorliegenden vergilbten Akten entnehme ich folgendes:

Nach einer mehr als 100jährigen Observanz – so heißt es in einem Bericht vom 3. 6. 1828 an das Oberbergamt in Bonn – wurden die Kosten dieses Festes von den Beteiligten der Saline getragen. Da diese Kosten hauptsächlich in der Beköstigung der zu dem Feste erscheinenden auswärtigen Geistlichkeit bestanden, so hatten sich die Genannten dahin geeinigt, dass jährlich ein Besitzer eines Pfannenanteils die Kosten übernehme. Da 15 Pfannen vorhanden waren, so trifft alle 15 Jahre einen Pfannen-Inhaber die Verpflichtung, die Kosten zu übernehmen. Diese Kosten beliefen sich auf 25 bis 30 Taler für eine zweitägige Verpflegung und sonstige Musik-Ausgaben, Läuten, Böllerschießen u. a.

Das Kgl. Preußische Oberbergamt in Bonn ermächtigte am 10. Juni 1828 den Salzfactor Brockhoff in Westernkotten, die Lobetagskosten zu bezahlen, unter der Voraussetzung, dass solche die Summe von 25 bis 30 Reichstaler nicht übersteigen würden.

15 Jahre später, also 1843, war wieder die Reihe an dem Landesherrlichen Anteil. In einem Bericht vom 12. Mai d. J. heißt es: Vor mehreren hundert Jahren grassierte die Pest in der Gegend und zumal in Westernkotten in einer so schauderhaften Weise, dass in Westernkotten kaum der 40. Mensch verschont blieb.

„Auf dass der Allmächtige besagte Schrecknisse gnädigst abwenden und davor fernerhin bewahren wolle, wurde von den Westernköttern damals in specie aber von den damaligen Sälzern dem Allbarmherzigen gelobet, den Tag vor dem Feste Mariae Heimsuchung in Fasten und Beten, das Fest selber aber mit Prozession und Gottesdienst bis ans Ende des Zeiten feierlichst zu begehen.“ – Die große Prozession beginnt um 6 Uhr und ist um 11 Uhr zu Ende mit anschließendem Hochamt. Böller verkünden beide Tage der Umgegend die Feier des Festes. Mit dieser Feier sind bedeutende Kosten verbunden, die von altersher von den Salinen-Interessenten bezahlt worden sind. „Es liegt für die Verpflichtung keine lex scripta (geschriebenes Gesetz) vor. Jedoch spricht hierfür mit starker Stimme die faktisch übernommene Verpflichtung der Saline.“ Auf einen diesbezüglichen Bericht des Salzfactors Weierstraß an das Königl. Oberbergamt zu Bonn, erlässt das Finanz-Ministerium in Berlin (Abteil, für das Bergwerks- Hütten- und Salinenwesen (gez. Graf von Beust) am 1. Juni 1843 folgende Verfügung:

„In Hinsicht, dass die Kosten der Lobetagsfeier zu Westernkotten observanzmäßig von den Interessenten der dortigen Saline getragen werden, und die Reihe für das Jahr 1843 den landesherrlichen Salinen-Anteil trifft, genehmigt das Finanz-Ministerium, dass diese Kosten bis zum Betrage von fünfzig Thaler n aus der Oberbergamts-Hauptkasse für das laufende Jahr bestritten werden können.“

Die bewilligten Kosten wurden jedoch erheblich überschritten und betrugen 80 Taler, 8 Silbergroschen und 10 Pfg., weil von den auswärtigen Geistlichen weit mehr als in früheren Jahren erschienen wären. Doch auch dieser von dem Salzfactor und Salinen-Administrator Weierstraß vorgelegte Betrag wurde von der Oberbergamts-Hauptkasse bestritten.

Doch gab diese erhebliche Kostenüberschreitung (80 Taler 1843, gegen 32 Taler im Jahre 1828) dem Salinen-Administrator Weierstraß Veranlassung zu einem eingehenden Bericht an das Oberbergamt, worin ausgeführt wird, dass an dem großen Mittagessen nicht nur die Geistlichkeit, sondern auch die Salinen-Interessenten nebst Familie teilgenommen hätten. Auf diesen Bericht vom 4. Iuni 1854 hin lehnt am 12. Juni 1854 das Kgl. Preußische Oberbergamt die Kosten des Mittagessens am zweiten Tage in Zukunft ab. Doch scheint man 1858 anderer Meinung gewesen zu sein, denn am 26. Juli d. J. bewilligt das Oberbergamt wiederum einen Betrag für die Lobetagsfeier und zwar 74 Taler, 11 Silbergroschen und 4 Pfg., wovon 68 Taler, 3 Silbergroschen auf die Bewirtung durch Ww. Bürger entfallen, 3 Taler für Pulver zum Böller Herrn Ortsvorsteher Jesse, 1 Taler für das Läuten und zwei Taler 9 Silbergroschen und 4 Pfg. für kirchliche Gebühren. Ob nach 1853 noch Kosten vom Fiskus getragen sind, geht aus dem Aktenstück nicht hervor.

C. Laumanns