2026: Ein langer Weg zu Bürgerrechten – auch in Westernkotten

Wolfgang Marcus

Die Entwicklung von Bürgerrechten war ein langer Prozess, der sich nicht nur in großen Städten, sondern auch in kleinen Orten wie Westernkotten vollzog. Über viele Jahrhunderte lebten die Menschen in einer ständisch geprägten Gesellschaft, in der nicht alle die gleichen Rechte hatten. Entscheidend war, ob man zum Adel gehörte oder nicht.

Westernkotten lag früher im Grenzbereich des Hochstifts Paderborn und des Erzbistums Köln. Dort bestimmten Fürstbischöfe, der Adel und kirchliche Grundherren über das Leben der Menschen. Wer „adelig von Geburt“ war, hatte viele Vorteile: Macht, Landbesitz und politische Rechte. Die meisten Menschen jedoch waren Bauern oder Handwerker und hatten kaum Einfluss. Später gewannen auch wohlhabende Bürger, etwa Betreiber oder Pächter der Salinen in Westernkotten, an Bedeutung – man spricht hier manchmal vom „Adel des Geldes“. Dennoch blieb die Gesellschaft insgesamt ungerecht.

Viele Menschen waren zudem von Grundherren abhängig. Diese Abhängigkeit wird oft mit dem Begriff Leibeigenschaft beschrieben. Bauern mussten Abgaben zahlen und Dienste leisten und konnten nicht frei über ihr Leben bestimmen. Auch in Westfalen gab es solche Verhältnisse bis in die Zeit um 1800.

In Westernkotten wurde allerdings bereits 1687/88 die Leibeigenschaft – also das Recht eines jeden Leibherrn, Eigenhörige zu verkaufen oder auszutauschen – durch einen Rezess aufgehoben. Von nun an war auch die Erblichkeit der Güter möglich, sie konnten z.B. durch testamentarische Verfügung auch an Fremde übergehen. Selbst auf alle früheren Einkünfte wie Frondienste, Kopfzins, Sterbe- und Erbfälle sowie auf sonstige Privathuldigungen und Leistungen aus Erwitte und Westernkotten musste der Paderborner Bischof auf den Druck Kölns hin von nun an verzichten.

Schon früh gab es Kritik an dieser Ungleichheit. Im Deutschen Bauernkrieg von 1525 entstand der bekannte Satz: „Da Adam ackert und Eva spann, wo war denn da der Edelmann?“ Dieser Spruch, der häufig mit dem Reformator Thomas Müntzer verbunden wird, stellt die Ordnung der Stände infrage. Er drückt aus, dass alle Menschen ursprünglich gleich seien und niemand von Natur aus mehr Rechte habe als andere.

Die Französische Revolution von 1789 mit ihrer Forderung nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit führte auch in Westfalen zu einer grundlegenden Änderung bäuerlicher Besitz- und Rechtsverhältnisse. Der Großherzog von Hessen, der neue Landesherr des Herzogtums Westfalen, hob durch Gesetz vom 5. 11. 1809 die Leibeigenschaft auf. Die Pächter, Colonen genannt, erhielten nun die von ihnen bewirtschafteten Höfe und Ländereien als volles Eigentum zugesprochen. Während alle die an der Person haftenden Verpflichtungen dem Grundherrn gegenüber, wie grundherrlicher Ehekonsens, Sterbefall, Gerichts- und Jagddienst wegfielen, so blieben die am Boden haftenden Verpflichtungen vorerst bestehen. Diese waren z.B. Grundzinsen sowie Hand- und Spanndienste. – Es muss an dieser Stelle nochmals betont werden, dass, obwohl auch im hiesigen Raum noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts Leibeigenschaft durchaus bestand, Westernkotten davon nicht mehr betroffen war. Der Streit zwischen Köln und Paderborn um die Landeshoheit in Erwitte und Westernkotten hatte bereits durch den Rezess im Jahre 1687 die Abschaffung der Leibeigenschaft für die Westernkötter zur Folge. Durch diesen Rezess wurden die dem Paderborner Bischof als obersten Grundherrn zustehenden Privathuldigungen und Leistungen der Westernkötter hinfällig. Auch auf Frondienste, Kopfzins, auf Einnahmen aus Erb- und Sterbefällen musste Paderborn seit dem Jahr 1687 aus Westernkotten verzichten. So besaß also Westernkotten bereits seit 1687 einen rechtlichen Status, den viele im hiesigen Raum erst mit dem Jahr 1809 erlangten.

Durch die Säkularisation 1803 wurde das Hochstift Paderborn aufgelöst, und auch in Westernkotten änderten sich die Verhältnisse. Die Bauernbefreiung führte dazu, dass viele Menschen ihre persönliche Abhängigkeit verloren. Im 19. Jahrhundert entwickelten sich weitere Rechte, zum Beispiel die Gleichheit vor dem Gesetz und Ansätze politischer Mitbestimmung. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden schließlich umfassende Grundrechte in Deutschland fest verankert, vor allem unser Grundgesetz!

Abb. 1: Gradierwerk I im Kurpark in Bad Westernkotten aus dem Jahr 1835 – Zentrum der Salzgewinnung und Symbol für wirtschaftliche Macht und soziale Unterschiede.

Abb. 2: Die Schäferkämper Wassermühle wurde in Westernkotten 1748 errichtet. Eigentümer war der Fürst Wenzel Anton von Kaunitz-Rietberg. Die Bauern mussten sich per Unterschrift (meist drei Kreuze) verpflichten, hier ihr Getreide mahlen zu lassen – Beispiel für das Leben und die Arbeit der einfachen Bevölkerung in vorindustrieller Zeit.