Wolfgang Marcus
Vor fast 20 Jahren, im September 2007, bekam ich einige historische Dokumente von Werner Niggenaber, Aspenstraße, geschenkt. Ich habe mich heute (27.09.2026) endlich darangemacht, diese Dokumente (mit Hilfe von KI) zu transkribieren und in einen größeren Zusammenhang einzuordnen.
- Fotos der beiden Seiten des Lehrvertrages
Hier Vorder- und Rückseite des Lehrvertrages:


- Text des Lehrvertrages
Lehrcontract
Zwischen dem Schreinermeister Conrad Hammelbeck zu Westernkotten und dem Tagelöhner Bernhard Flöer für sich und seinen minderjährigen Sohn Wilhelm Flöer ist am heutigen Tage nachstehender Lehrcontract nach mündlicher Übereinkunft geschlossen worden.
1
Der Conrad Hammelbeck nimmt den fünfzehnjährigen Sohn des Bernhard Flöer auf zweieinhalbjährige (?) Lehre, also vom 11. November 1874 bis zum 1. Mai 1877, als Lehrling an und verpflichtet sich ihn in allen einem tüchtigen Schreinergesellen erforderlichen Kenntnissen zu unterweisen, überhaupt ihn zu Allem anzuleiten, wodurch er sich zu einem guten Menschen und Gesellen ausbilden kann; ferner ihn während der zweieinhalbjährigen Lehrzeit ein Jahr in dem väterlichen Hause und die übrige Zeit in meinem Hause mit Kost und Wohnung unterhalten und ihn mit Vertrauen und Güte zu behandeln.
2
Der Conrad Hammelbeck übernimmt ferner keine Verpflichtung die Kosten einer etwaigen Krankheit des Wilhelm Flöer zu tragen.
3
Der Wilhelm Flöer verspricht seinem Lehrmeister den strengsten Gehorsam und sich treu, arbeitsam und sittlich aufzuführen und nicht ohne seine Einwilligung sich außer den Geschäften vom Hause zu entfernen.
4
Der Wilhelm Flöer verpflichtet seinem Lehrmeister zu allen Handleistungen bereitwillig beizuspringen und sich als ordnungsliebender Mensch in allen Stücken zu erweisen.
5
Bei Krankheit oder etwaigen Todesfalle des Lehrmeisters oder falls dieser nach einem Jahre sein Handwerk aufgeben sollte, tritt dieser Kontrakt außer Kraft und kann der Lehrling Wilhelm Flöer in diesem Falle keine Entschädigung beanspruchen. Beide Theile verpflichten sich gegenseitig und jedem ist ein Exemplar zugestellt worden.
Westernkotten d. 11. November 1874
Conrad Hammelbeck
Schreinermeister
Bernard Flöer
- Einordnung
Der Vertrag nennt Meister, Lehrling und Vater, legt die Lehrzeit fest und regelt Ausbildung, Kost und Wohnung, Gehorsam sowie die Auflösung des Lehrverhältnisses. Ein westfälischer Lehrvertrag von 1863 enthält sehr ähnliche Bestimmungen. – Auch die damalige Gewerbeordnung passt dazu: Sie verpflichtete den Meister zur Ausbildung und zur Sorge für die sittliche Entwicklung des Lehrlings; der Lehrling war seiner Aufsicht unterstellt. Der Tod des Lehrherrn beendete nach dem Gesetz den Lehrvertrag. Die konkreten Absprachen in Ihrem Stück – etwa zur Unterbringung im Elternhaus, zu Krankheitskosten und zum Verzicht auf Entschädigung – waren dagegen individuell vereinbart.
Warum ist der Vertrag bei Werner Niggenaber gelandet? – Ich vermute, dass er aus der Nachbarschaft stammt, denn hier – Ecke Osterbachstraße/Aspenstraße – wohnte damals die Familie Flöer.
- Weiteres Foto von Brigitta und Werner Niggenaber
Dieses Foto bekam ich von Brigitta Niggenaber. Es zeigt sie mit ihrem Vater auf dem Pferd von Nachbar Bauer Schäfermeier. Im Hintergrund der Gasthof Kemper, der gegenüber der Schmiede Niggenaber lag.
