Erstabdruck: Der Patriot vom 07.11.1913
Westernkotten, 7 Nov. Seit längerer Zeit hatte die hiesige Gemeindevertretung in Verbindung mit dem Schulvorstand sich mit der Gründung bzw. Errichtung einer ländlichen Fortbildungsschule beschäftigt, die erforderlichen diesbezüglichen Verhandlungen sind nun dank dem so überaus eifrigen und rührigen Eingreifen des Herrn Amtmann Dr. Hechelmann und des Gemeindevorstehers Jesse soweit gediehen, dass nunmehr vor einigen Tagen die Gründung und Eröffnung einer ländlichen Fortbildungsschule, welche durch den Erlass eines Ortsstatuts obligatorisch geworden ist, vor sich gehen konnte. Die feierliche Eröffnung fand am Montag, den 3. November dieses Jahres, abends 8 Uhr statt. Zu dieser Feier waren das Fortbildungsschul-Kuratorium, die Gemeinde-Vertretung, Schulvorstand, Eltern und Arbeitgeber uno die Fortbildungsschüler in vollzähliger Anzahl erschienen.
Der Vorsitzende des Kuratoriums, Herr Amtmann Dr. Hechelmann-Erwitte, machte zunächst bekannt, dass der Königl. Landrat Frhr. von Werthern und der Herr Schulrat Rhein leider verhindert gewesen seien, an der Eröffnungsfeier teilzunehmen. Wies, nachdem er die Eröffnung dann feierlich vollzogen hatte, in lehrreichen Worten auf die Bedeutung der ländlichen Fortbildungsschule hin. Im weiteren Verlauf wurde von dem Herrn Hauptlehrer Probst, dem Ortsschulinspektor Pfarrer Bokel und verschiedenen anderen Rednern durch interessante Vorträge immer mehr Anregung und Interesse für diese Schule geweckt; hieran schloss sich eine lebhafte Aussprache zwischen Gemeindevertretung, Schulvorstand, Kuratorium und den Eltern, welche dahin endete, dass man sich einigte, die allwöchentlich in den Winterhalbjahren abzuhaltenden 4 Unterrichtsstunden versuchsweise auf Dienstag, und Freitag von abends 7 – 9 Uhr abzuhalten.
Mit der Leitung der Schule und der Erteilung des Unterrichts wurde der Hauptlehrer Probst betraut. Zurzeit nehmen ca. 30 Schüler an dem Unterricht teil. Die Gemeinde Westernkotten steht mit der Errichtung einer obligatorisch eingerichteten ländlichen Fortbildungsschule im Sinne des Gesetzes vom 19. Mai 1913, von sämtlichen Gemeinden des Kreises Lippstadt an erster Stelle, was wir nicht unerwähnt lassen möchten. Diese erfreulichen vorbildlichen Fortschritte in hiesiger Gemeinde kann man nur von ganzem Herzen beglückwünschen. Möge diese segensreiche Einrichtung, der Schule, den Schülern, der gesamten Gemeinde und dem Staate zum größten Nutzen gereichen. Das walte Gott!