Wolfgang Marcus
Im Jahre 1987 hatte ich für das Heimatbuch „Bad Westernkotten – Altes Sälzerdorf am Hellweg“ unter anderem den Beitrag zum o.g. Thema übernommen.[1] Darin konnten einige Dinge nur eingeschränkt wiedergegeben werden, unter anderem Informationen aus dem 2. Protokollbuch des Gemeinderates, das Protokolle ab 1866 enthält.
Nun fand ich in meinen Unterlagen Abschriften dieser Protokolle, die wohl Frau Maria Peters gelesen und mit ihrem PC erstellt und ausgedruckt hat.[2] Ich habe die vorliegenden Texte vollständig transkribiert und nur folgende Änderungen vorgenommen:
- Das Sitzungsdatum habe ich fett hervorgehoben
- Die Rechtschreibung ist an die heutigen Rechtschreibregeln angepasst
- Die Tagesordnungspunkte sind mit 1. usw. nummeriert und ebenfalls fett gedruckt.
Kleinere Übertragungsfehler sind nicht gänzlich auszuschließen. Insgesamt bietet dieses Protokoll aber einen sehr guten Eindruck, welche Themen damals behandelt wurden, wie der Gemeinderat zusammengesetzt war und wie sich die Ratsmitglieder positioniert haben.
Verhandelt Westernkotten, den 19. Januar 1866:
Anwesend die Gemeindeverordneten Herr Rentmeister Flörken als Vertreter des von Papenschen Rittergutes, Mönnig, Dietz, Otto, Eickmann, Hollenbeck, Michel und Gemeindevorsteher Jesse als Vorsitzender.
In der auf heute mittels Currende vom 15.d.M. berufenen Gemeindeversammlung, in welcher die oben namentlich aufgeführten Mitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren, kamen folgende Gegenstände zur Verhandlung:
1. Etat pro 1866
Der Gemeindevorsteher legte den Haushalts-Etat für die Gemeinde Westernkotten pro 1866 zur Prüfung und evtl. Feststellung vor. Der Etat wurde den einzelnen Positionen nach vorgelesen und demnächst von dem Mitglied Anton Dietz der Antrag gestellt, den für die hiesige Armenkasse angesetzten Zuschuss von 100 Talern auf 50 Taler herabzusetzen. – Der Antrag fand hinreichend Unterstützung, wird demnächst zur Abstimmung gebracht und von der Versammlung einstimmig angenommen. – Im Übrigen wurden gegen den Etat keine Erinnerungen gemacht und derselbe nach Abzug der oben besagten 50 Taler in Einnahme und Ausgabe zur Summe von 1.989 Taler, 16 Silbergr., 1 Pfennig festgestellt. – Das Kommunaldefizit von 712 Thalern, 28 Silbergr., 1 Pfennig soll durch gleich hohe Zuschläge zu Grundsteuer, Gebäudesteuer, Einkommens-, respektive Klassensteuer und Gewerbesteuer mit Ausschluss der Häusersteuer aufgebracht werden.
2. Antrag der Witwe Anton Jesse: Fortschaffung von Pappelbäumen
Die Witwe A. Jesse stellte den Antrag, Pappeln an ihrem Grundstück an der Chaussee bei der Dampfmaschine wegzuräumen. Dem Antrag wurde insofern entsprochen, als ein Baum um den anderen weggeräumt wurde.
3. Fußweg zum Klossebaum
Ein Antrag wurde von Seiten verschiedener Eingesessener des Ortes gestellt, einen Fußweg aus dem Dorf bis zum Klossebaum herzustellen, weil der jetzige Weg bei ungünstiger Witterung schlecht passierbar sei. Die Versammlung beschloss, die Ausführung im Laufe des Jahres in Aussicht zu stellen.
4. Brücke über den Notschütz-Graben bei der Wehringer Mühle:
Die Reparatur und Verbreiterung der massiven Brücke wurden als dringend notwendig allseitig anerkannt. Der Vorsteher übernahm es, die Anfuhr von Mauersteinen, sowohl als auch die Maurerarbeiten öffentlich wenigstfordernd zu verdingen.
5. Brücke bei Rustigen Hause
Antrag des Theodor Niggenaber wegen der Reparatur, respektive des Neubaus der Brücke wurde zwar für nicht ungerechtfertigt erachtet, wegen der vielen noch vorzunehmenden Bauten wurde jedoch beschlossen, die Arbeiten bis zum nächsten Jahr aufzuheben und vorläufig nur eine Reparatur vorzunehmen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 5. November 1866:
Anwesend die Gemeindeverordneten wie vor benannt.
1. Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission 1867
Bestehend aus 3 Mitgliedern, wurde von Seiten der Versammlung vorgenommen und die Gemeindeverordneten Heinrich Eickmann, Anton Dietz und Anton Hollenbeck einstimmig gewählt. Die Gewählten nahmen die Wahl an.
2. Beschaffung eines neuen ledernen Schlauches zur Feuerspritze
Die Kommission erhielt Befugnis, zum Abschluss eines Kontraktes mit einem tüchtigen Sattlermeister. Besonderes Augenmerk wurde auf Verwendung von gutem Leder und die Dauerhaftigkeit der Nähte gelegt.
3. Zuschuss der Stadt Lippstadt zur Regulierung des Gieseler-Flussbettes
Der Gemeindevorsteher legte der Versammlung das Schreiben des Magistrats zu Lippstadt vom 11. Mai vor, wonach die Gemeinde Westernkotten sich verbindlich machen sollte, das Flussbett oberhalb des Weihe-Kanals ohne Zustimmung der Stadt Lippstadt nicht wieder zu verlegen. Der einstimmige Beschluss der Gemeinde Westernkotten, diese Verpflichtung zu übernehmen, wogegen die Zahlung des von der Stadt Lippstadt versprochenen Zuschusses zu den Regulierungskosten von 25 Talern binnen 6 Wochen bei der Gemeindekasse erwartet wird.
4. Ausscheiden zweier Gemeindeverordneter durch das Los
Gemäß § 26 der Landgemeindeordnung vom 19.,3.1856 wurde das Ausscheiden von zwei Gemeindeverordneten durch das Los vorgenommen. Die beiden zum ersten Mal ausgeschiedenen und wiedergewählten Gemeindeverordneten Anton Dietz und Anton Michel nahmen an der Losung nicht teil. – Zum Ausscheiden wurden die Gemeindeverordneten Heinrich Mönnig und Anton Otto durch das Los bestimmt. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 21. Dezember 1866:
Anwesend die Gemeindeverordneten Flörken, Mönnig, Eickmann, Hollenbeck, Otto, Michel und der Gemeindevorsteher Jesse.
1.Einführung der Gemeindeverordneten Mönnig und Otto in ihr Amt gemäß § 30 der Landgemeindeverordnung vom 19.3.1856
Mittels Handschlags verpflichtet.
2. Anfuhr von Wege- und Mauersteinen und Deckplatten
Wurde genehmigt.
3. Verpachtung von 3 Fredegrasgärten
Genehmigt und den Pächtern der Zuschlag erteilt.
4. Schlauch für die Feuerspritze
Wegen des zu beschaffenden ledernen Schlauches für die Feuerspritze soll die gewählte Kommission mit dem Schuhmacher Franz Merschmann in Unterhandlung treten.
5. Instandsetzung des Klossebäumer Weges
Wegen der Instandsetzung des Klossebäumer Weges wurde der Vorschlag gemacht, eine ungefähre Veranschlagungskostenaufstellung zu entwerfen – Verbesserung aber nur für die Strecke, die am reparaturbedürftigsten und schmalsten ist.
6. Vorschlag des Vorstehers, die Pappeln an der Gemeinde-Chaussee zu verkaufen.
7. Zuschuss von 3 Talern jährlich für die Hebamme aus der Gemeindekasse auf jederzeitigen Widerruf ab 1866
(Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 11. Januar 1867:
Anwesend: die Gemeindeverordneten Mönnig, Michel, Otto, Hollenbeck, der Rentmeister Flörken als Vertreter des Ritterguts von Papen, Gemeindevorsteher Jesse,
In der auf heute gehörig berufenen Gemeindeversammlung, in welcher die vorgenannten Mitglieder anwesend waren, kamen folgende Gegenstände zur Verhandlung:
1. Niederschlagung liquidierten Reste
Die vom Rendanten Hofmann zur Niederschlagung liquidierten Reste aus der Rechnung pro 1863, und zwar Josef Röttger für Holz = 18 Pfennig, Johann Löser für Gänsehirtenlohn = 28 Pfennig sollen – wie hiermit geschieht – niedergeschlagen werden. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 5. April 1867:
In der heutigen, mittels Currende vom 2.d.M. vorschriftsmäßig zusammenberufenen und zusammengetretenen Gemeindeversammlung hierselbst kamen nach der Tagesordnung folgende Gegenstände zum Vortrag:
1. Rechnung der Gemeindekasse Westernkotten für 1864 und 1865
Der Vorsitzende legte in Gemäßheit des § 48 der Landgemeindeordnung vom 19.03.1856 die Rechnung der Gemeindekasse Westernkotten für 1864 und 1865 nebst den dazu gehörenden Anlagen zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vor. Dieselben waren von dem unterzeichnet, Amtmann vorschriftsmdBig revidiert worden und hatte sich im Wesentlichen dagegen nichts zu erinnern gefunden. Auch fand die Gemeindeversammlung gegen die Rechnungen im Wesentlichen nichts zu erinnern und erklärte, dass sie solche hiermit als richtig anerkennen und dem Rendanten darüber die Entlastung erteilen wollen. Dagegen beantragte die Versammlung, dass der Landrat Hofmann für die … aus der Gemeindekasse für ihre Unterbringung in der Irrenanstalt zu Marsberg gezahlten Kosten zur Erstattung liquidieren und der Gemeindevorsteher Jesse beauftragt werden soll, für die Erstattung dieser Kosten aus dem noch vorhandenen Vermögen der … baldmöglichst die erforderlichen Schritte zu tuen. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 11. Mai 1867:
1.Verpachtung des Schützenplatzes
Das Verpachtungsprotokoll wurde durch den Vorsitzenden der Gemeinde vorgelegt. Ein Gebot von 30 Talern jährlicher Pacht von Theodor Hollenbeck vorgelegt.
2. Antrag auf Verpachtung der Wiesenparzelle Nr.3 im alten Muckenbruch (1 Morgen, 20 Ruten). Antrag wurde genehmigt mit der Maßgabe, eine jährliche Kündigung der Gemeinde vorzubehalten und eine Beweidung des Grundstücks mit Schafen nicht zuzulassen.
3. Antrag der Ehefrau …
Antrag auf Niederschlagung von 5 Talern Einzugsgeld wurde seitens der Versammlung aus Rücksicht auf die Armut und Krankheit der … genehmigt. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 5. Juni 1867:
Anwesend: Gemeindeverordnete Anton Dietz, Heinrich Eickmann, Anton Otto, Gemeindevorsteher Jesse. – In der heutigen mittels Currende vom 3.d. M. berufenen Gemeindeversammlung waren die oben aufgeführten Mitglieder erschienen.
Es wurde Folgendes verhandelt:
1.Einzugsgeld
Die noch vorhandenen Reste Einzugsgeld und zwar 1. Herrn Hermesmeier mit 2 Talern 15 Pfennig, 2. Franz Duwentester mit 4 Talern, 3. Anton Heimann mit 3 Talern = zusammen 9 Taler, 15 Pfennig soll aus Rücksicht auf die längere Abwesenheit der Restanten bei mehreren Mobilmachungen und die jetzt herrschende Teuerung niedergeschlagen werden. – Auch soll der neu eingezogene Raseur Gustav Heinrichs vom Einzugsgeld freigelassen werden, indem mit dem ersten des künftigen Monats die Zahlung des Einzugsgeldes durch Gesetz aufgehoben ist. – Weiter war für heute nichts zu verhandeln. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 28. 0ktober 1867:
1.Kommission behufs Einschätzung der Klassensteuer
Anwesend die Gemeindeverordneten wie vor benannt. In der auf heute gehörig berufenen und in beschlussfähiger Anzahl ihrer Mitglieder zusammengetretenen Gemeindeversammlung wurde die Wahl der aus 3 Mitgliedern bestehenden Kommission behufs Einschätzung der Klassensteuer pro 1868 vorgenommen. Zu Mitgliedern dieser Kommission wurden gewählt: 1. Heinrich Eickmann, 2. Anton Dietz, 3. Anton Hollenbeck. Die Gewählten nahmen die Wahl an.
(Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 8. Februar 1868:
Die Gemeindeversammlung besteht aus einem Rittergutsbesitzer, dem Gemeindevorsteher und sechs gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind: Heinrich Mönnig, Anton Otto, Anton Dietz, Anton Michel, genannt Stinsmeier, Heinrich Eickmann, Anton Hollenbeck, der Gemeindevorsteher Jesse, der Amtmann Schlünder als Vorsitzen der.
Die Versammlung mittels Currende vom 21.d. Vormonats zusammenberufen und in stimmfähiger Anzahl der Mitglieder zusammengetreten, hat unter dem Vorsitz des unterzeichneten Amtmanns folgendes beschlossen:
1.Jahresrechnung pro 1866
Vorsitzender legt Jahresrechnung der Gemeinde Westernkotten pro 1866 nebst dazu gehörenden Anlagen in Gemäßheit des § 8040 der Landgemeindeverordnung vom 19. Marz 1856 zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vor. Rechnung ist vom Amtmann mit Gemeindevorsteher revidiert worden und hat sich dagegen im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden. Gemeindeversammlung erkennt die Rechnung nach Prüfung als richtig an und erklärt, dass sie dem Rendanten unter der Bedingung, dass der aus der Rechnung resultierende Bestand ad 609 Talern, sowie den Einnahmeresten ad 170 Talern, 16 Groschen, in die nächste Rechnung übertragen werde, die Decharge hiermit erteilen wolle.
2. Zuschuss zur Schulkasse
Die Versammlung beschloss einstimmig, aus der Gemeindekasse jährlich bis auf Widerruf einen Zuschuss von 450 Talern, geschrieben vierhundertfünfzig Taler, zu der Kathol. Schulkasse Westernkotten zu zahlen und soll dieser Betrag im Jahre 1868 an mit auf den Gemeindeetat genommen und mit den übrigen Kommunalbedürfnissen nachdem seitherigen Regulations-Modus aufgebracht werden.
3. Rechnung der Besoldungskasse
Die Rechnung der Besoldungskasse Westernkotten pro 1866 wurde vorgelegt, von der Versammlung als richtig anerkannt und dem Rendanten unter dem Bedinge, dass der aus der Rechnung resultierende Bestand ad 63 Talern, 22 Groschen, 10 Pfennig in die nächste Jahresrechnung übertragen werde, die Decharge hiermit erteilt.
4. Gehalt des Flurschützen
Das Gehalt des Flurschützen Franz Horn wurde vom 1. Januar d.J. an auf jährlich 96 Taler festgesetzt.
5. Entwurf des Gemeindeetats
Der Entwurf des Gemeindeetats für das Jahr 1868 wurde vorgelegt und nach erfolgter Prüfung in Einnahme und Ausgabe festgestellt.
6. Instantsetzung der Gemeindewege
Betreffs Instantsetzung der Gemeindewege für das Jahr 1868 wurde beschlossen, dass von dem hierfür nach dem Etat ausgeworfenen Betrag ad 500 Taler, vorab der Betrag von 250 Talern zur gewöhnlichen Instantsetzung der Gemeindewege und die andere Hälfte zur Instantsetzung des Weges auf dem Schäferkamp und zwar von Kohrs Scheune [Hollenbeck-Koers] bis an die Rüsinger Ecke verwendet wird, während die Instantsetzung der übrigen Wege bis zum nächsten Jahr ausgesetzt werden sollen.
7. Neuwahl des Stellvertreters des Gemeindevorstehers
Es wurde die Neuwahl des Stellvertreters des Gemeindevorstehers anstelle des verstorbenen Franz Hense vorgenommen und von der Versammlung der Gemeindeverordneten Anton Dietz als Stellvertreter des Gemeindevorstehers für die nächsten 6 Jahre gewählt.
8. Fredegrasgärten
Dem Antrage des Schneidermeisters Josef Pütter zu Lippstadt als Vormund der Kinder des Verstorbenen Ludwig Pütter hierselbst vom 15. Februar vorigen Jahres betreff der von letzterem angepachteten beiden Fredegrasgärten wurde von der Versammlung entsprochen.
9. Pappelbäume beim Wiesenhof
Auf den Antrag des Kaspar Hollenbeck dahingehend, die Pappelbäume beim Wiesenhof [Bauernhof Adämmer-Wiese] auf dem Hauptweg, neben seinem Grundstück wegzuräumen, erklärte die Versammlung, dass demselben nicht willfahrt werden könne, dagegen sollen dem Hollenbeck überlassen, respektive gestattet werden, die Wurzeln von den fraglichen Bäumen, soweit dieselben von dem Chaussee-Graben aus bis zu seinem Grundstück sich heranziehen, loszugraben und abzuhauen.
10. Gemeindezimmer in dem früheren Diekmann’schen Haus
Schließlich beschloss die Gemeinde das Gemeindezimmer in dem früheren Diekmann’schen Haus mit einem Ofen nebst Zubehör, mit einem Tisch und einem Duzend Stühlen auf Kosten der Gemeinde zu versehen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 23. Mai 1868:
1. Instandsetzung von 2 schlechten Wegstellen im Gemeindeweg nach Bökenförde
Antrag des W. Gudermann auf Instandsetzung von 2 schlechten Wegstellen im Gemeindeweg nach Bökenförde. Zur Abhilfe des Übelstandes soll Grund aus der Pöppelsche auf die betreffenden Stellen gebracht werden. Die Kosten werden aus der Gemeindekasse bestritten.
2. Vorschläge wegen der Melioration der Muckenbruch-Weiden durch Flutwasser der Pöppelsche
Die vom Kommissar Sterneborg zu Lippstadt gemachten Vorschläge wegen der Melioration der Muckenbruch-Weiden durch Flutwasser der Pöppelsche fand nicht die Zustimmung der Versammlung. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 22. Oktober 1868:
Bel der auf heute gehörig berufenen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen Gemeindeversammlung kam folgendes zur Beratung:
1. Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission für das Jahr 1869
Die Kommission besteht aus 3 Mitgliedern und wurden für das Jahr 1869 folgende 3 Personen einstimmig gewählt: 1. Heinrich Eickmann, 2. Anton Hollenbeck, 3. Anton Dietz.
2. Antrag des Rentmeisters Flörken auf Fortschaffung von Pappeln
Antrag des Rentmeisters Flörken auf Fortschaffung der Pappeln in seinem angepachteten Grundstück des Freiherrn von Papen, bei der Dampfmaschine, wurde als gerechtfertigt anerkannt und demgemäß der Gemeindevorsteher autorisiert, die in Rede stehenden, sowie die an dem Grundstück des A. Jesse stehenden Pappeln in diesem Herbst zum Verkauf zu bringen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 24. Februar 1869:
Die Gemeindeversammlung besteht aus Rittergutsbesitzer, dem Gemeindevorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten.
In der heutigen mittels Currende vom 19.d.M. vorschriftsmäßig zusammenberufenen und in stimmfähiger Anzahl ihrer Mitglieder zusammengetretenen Gemeindeversammlung hierselbst wurde unter dem Vorsitz des unterzeichneten Amtmanns folgendes verhandelt.
1. Neugewählter Gemeindeverordneter
Der neugewählte Gemeindeverordnete Wilhelm Gudermann wurde in sein Amt eingeführt und mittels Handschlages an Eidesstatt verpflichtet.
2. Neuer Schiedsmann
Nachdem die 3-jährige Funktionszeit des für den Schiedsmannsbezirk der Gemeinde Westernkotten angestellten Heinrich Eickmann am 22. September abläuft, ist höheren Ortes Neuwahl des Schiedsmannes angeordnet worden und ist diese Wahl von der Gemeinde Westernkotten, welche für sich einen Schiedsmannsbezirk bildet, vorzunehmen. Als Resultat der heutigen Wahl ergab sich, dass der Gemeindeverordnete Heinrich Mönnig für die Wahlperiode 1869/72 als Schiedsmann für die Gemeinde Westernkotten gewählt worden ist. Der in der Versammlung anwesende Heinrich Mönnig erklärte, dass er die auf ihn gefallene Wahl annehmen wolle.
2. Bekanntmachungen, welche auf Gemeindeangelegenheiten Bezug haben
Anlangend die Frage, in welcher ortsüblichen Weise für die Folge Bekanntmachungen, welche auf Gemeindeangelegenheiten Bezug haben, publiziert werden sollen, wurde beschlossen, dass die ortsübliche Weise zur Bekanntmachung darin bestehen soll, dass die Bekanntmachungen innerhalb der gesetzlichen Frist in dem Gemeinde-Publikationskasten anzuheften und außerdem durch einmaligen Schellenruf zur Kenntnis gebracht werden sollen. – Auch sollen diejenigen Bekanntmachungen, welche auf Gemeindewahlen Bezug haben, den auswärts wohnenden Gemeindemitgliedern durch den Flurschützen besonders angesagt werden.
4. Aufnahme des neuzugezogenen Flachsschneiders Mathias …
Die Versammlung protestiert hiermit einstimmig gegen die Aufnahme des neuzugezogenen Flachsschneiders Mathias … mit dem Bemerken, dass derselbe weder hinreichendes Vermögen und Kräfte besitze, sich und seine arbeitsunfähigen Angehörigen den notbedürftigen Lebensunterhalt auf die Dauer zu beschaffen und es wurde der Gemeindevorsteher veranlasst, den … hiervon in Kenntnis zu setzen, respektive wegen der Ausweisung desselben das Weitere zu veranlassen.
5. Sicherstellung der Forderung der Gemeinde an die Therese ….
Die Gemeindeversammlung bevollmächtigt den Gemeindevorsteher Jesse zur Sicherstellung der Forderung der Gemeinde an die Therese …. letztere aufzufordern, die Eintragung der Forderung in das Hypothekenbuch in der Güte zu bewilligen, bei Weigerung derselben jedoch dieserhalb gerichtlich Klage zu erheben.
6. Weidegrundstück auf dem Gemeindebruch
Auf Antrag des Gemeindevorstehers wurde beschlossen, dass das Weidegrundstück auf dem Gemeindebruch hinter Bals Kampe versuchsweise zur Verpachtung, jedoch nur zum Abschneiden des Grases oder auch zum Abweiden durch Rindvieh ausgesetzt und demnächst das Resultat der Verpachtung der Gemeindeversammlung zur definitiven Genehmigung vorgelegt werden soll.
7. Rechnung der Gemeinde Westernkotten für das Jahr 1867
Der Vorsitzende legt in Gemäßheit des § 48 der Landgemeindeordnung die Rechnung der Gemeinde Westernkotten für das Jahr 1867 nebst den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vor. – Dieselbe ist durch den Amtmann gemeinschaftlich mit dem Gemeindevorsteher revidiert worden und es hat sich dagegen im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden. Auch fand die Gemeindeversammlung gegen die Rechnung im Wesentlichen nichts zu erinnern, erklärte dieselbe vielmehr als richtig an und erklärte, dass sie dem Rendanten unter dem bedinge, dass der aus der vorigen Rechnung resultierende Bestand mit 72 Talern, 14 Groschen, sowie Einnahmereste mit 269 Talern, 22 Groschen, in die nächste Jahresrechnung übertragen werden, die Decharge hiermit erteilen wolle.
8. Entwurf des Gemeindehaushalts-Etats für das Jahr 1869
Der Entwurf des Gemeindehaushalts-Etats für das Jahr 1869 wurde vorgelegt und nach erfolgter Prüfung in Einnahme und Ausgabe zum Betrage von 2.317,20 Talern festgestellt. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 24. April 1869:
Anwesend die Gemeindeverordneten Dietz, Eickmann, Gudermann, Mönnig jun., Gemeindevorsteher Jesse, Rentmeister Flörken als Vertreter des von Papenschen Grundbesitzes. – In der heute gehörig berufenen Gemeindeversammlung waren die vorgenannten Mitglieder erschienen. Es kam der Tagesordnung nach Folgendes zur Beratung.
1. Verpachtungsprotokoll bezüglich des Weidengrundstücks auf dem Bruche
Der Vorsitzende legte das Verpachtungsprotokoll bezüglich des Weidengrundstücks auf dem Bruche, hinter Bals Kamp, der Versammlung vor. – Dieselbe beschloss, die Genehmigung zu der Verpachtung zum jährlichen Pachtbetrage von 21 Talern an den Bernhard Steins unter der Bedingung zu erteilen, dass derselbe sich verpflichte, die auf dem Grundstück lagernde Erde innerhalb der ersten 3 Jahre auf die an der Südseite des Grundstücks sich befindlichen tiefen Stellen auf seine Kosten zu transportieren. Wenn Herr Steins die Bedingung nicht angeht, soll auf dem Grundstück das Gras wie gewöhnlich, aber in mehreren Parzellen, verkauft werden. vorgetragen, beraten und beschlossen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 24.Juni 1869:
Anwesend die Gemeindeverordnete Heinrich Eickmann, Anton Dietz, Wilhelm Gudermann, Anton Michel, Anton Otto, der Gemeindevorsteher Jesse.
In der heutigen Gemeindeversammlung, zu welcher die Mitglieder mittels Currende vom 21.d. M. eingeladen wurden, waren die vorgenannten Verordneten erschienen.
Es kamen folgende Gegenstände zur Verhandlung:
1. Schlechte Stellen im sogen. Klossebäumer Wege
Der Gemeindevorsteher hatte den Antrag gestellt, die schlechten Stellen im sogen. Klossebäumer Wege mittels Auftragens durch Sand aus der Pöppelsche zu verbessern. Derselbe hob hervor, dass der in Rede stehende Weg namentlich von der arbeitenden Klasse in hiesiger Gemeinde benutzt werde, in dem täglich ca. 100 Arbeiter, welche in Lippstadt ihre Beschäftigung haben, den Weg passieren müssen. Der Weg sei im Winter sehr häufig ganz unpassierbar. Der Antrag wurde – mit Ausnahme der Stimme des Vorstehers – einstimmig abgelehnt.
2. Antrag des M. Mielinghaus, betr. Verkauf des Grundstücks Flur 4 Nr. 89
Dem Antrage des M. Mielinghaus, betr. Verkauf des Grundstücks Flur 4 Nr. 89 soll stattgegeben werden. Behufs der Ausführung des Verkaufs soll zunächst eine Taxe aufgenommen werden, durch 2 Mitglieder der Gemeindeversammlung. – Zu diesem Zweck wurden die beiden Gemeindeverordneten Eickmann und Michel gewählt. Dieselben versprachen, innerhalb von 8 Tagen eine Taxe des Grundstücks einzureichen. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 10.7.1869:
1. Neuwahl des Gemeindevorstehers
Nach Ablauf der Dienstzeit des bisherigen Gemeindevorstehers für die Gemeinde Westernkotten und dessen Stellvertreters wurde die Versammlung veranlasst, gemäß §38 der Landgemeindeordnung vom 19.3.1856 die Neuwahl des Gemeindevorstehers und dessen Stellvertreters vorzunehmen.
Der seitherige Vorsteher Reinhard Jesse wurde für die folgenden 6 Jahre wiedergewählt, sowie sein Stellvertreter Heinrich Eickmann für die gleiche Zeit. Die Dienstunkostenentschädigung für den Gemeindevorsteher wurde auf den bisherigen Satz von 60 Talern jährlich festgesetzt. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 29. Juli 1869:
Der Gemeindeversammlung wurde die in Sachen der Sparkasse Lippstadt gegen die Gemeinde Westernkotten, zugunsten der letztere erlassenen Erkenntnis des Königl. Kreisgerichtes zu Lippstadt vom 18.6.1869 bekannt gemacht.
Die Versammlung beschloss, mit Bezugnahme auf den Beschluss vom 24. Juni d.J. dem Anton Mielinghaus hierselbst von dem Gemeindegrundstück Flur 5 Nr. 89 der Steuergemeinde Westernkotten, durch eine Fläche, welche mit dem Wohnhaus des M. bebaut ist, zu dem von den Gemeindeverordneten Eickmann und Michel ermittelten Tagewerk von überhaupt 5 Talern käuflich zu überlassen. Bemerkt wurde, dass die fraglich bebaute Fläche höchstens 2 ½ Ruthen groß sein werde.
3. Wahl von 3 Mitgliedern in der Kommission zur Beaufsichtigung der Wege und Wegebreiten
Die Wahl von 3 Mitgliedern in der Kommission zur Beaufsichtigung der Wege und Wegebreiten wurde vorgenommen und als solche wurden gewählt die Gemeindeverordneten Anton Dietz, Wilhelm Gudermann und Anton Michel, gen. Stinsmeier. Bemerkt wurde hierbei, dass der Gemeindevorsteher immerhin die Oberaufsicht über die Wege habe. Die Kommission jedoch nebenbei ermächtigt werde, die zur Instantsetzung der Gemeindewege erforderliche Arbeit in Vorschlag zu bringen, darauf zu achten, dass die Gemeindewege in ihren Grenzen verbleiben und namentlich die Wegearbeiter zu kontrollieren. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 2. Oktober 1869:
Die Gemeindeversammlung besteht aus einem Rittergutsbesitzer, dem Gemeindevorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind: Amtmann Schlünder als Vorsitzender, der Gemeindevorsteher Jesse, die Gemeindeverordneten Mönnig, Gudermann, Michels, Otto, Rentmeister Flörken als Vertreter des Rittergutsbesitzes Freiherrn von Papen – und Loh.
In der heutigen, mittels Currende vom 28.d. Vormonats vorschriftsmäßig zusammenberufenen Gemeindeversammlung hierselbst, wozu die oben vermerkten Mitglieder derselben sich eingefunden hatten, wurde unter dem Vorsitz des unterzeichneten Amtmanns folgendes verhandelt:
1. Rechnung der Gemeindekasse Westernkotten für das Jahr 1868
Der Vorsitzende legt. in Gemäßheit des § 48 der Landgemeindeordnung vom 19.3.1856 die Rechnung der Gemeindekasse Westernkotten für das Jahr 1868 nebst den dazu gehörenden Anlagen zur Prüfung, Feststellung und Entlastung vor. Die Rechnung wurde durch den Amtmann gemeinschaftlich mit dem Gemeindevorsteher revidiert. Es hat sich im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden. – Auch fand die Gemeindeversammlung gegen die Rechnung im Wesentlichen nicht zu bemerken. Erkannte dieselbe als richtig an und erklärte, dass sie d. Rendanten unter dem Bedinge, dass der aus der Rechnung resultierende Vorschuss mit 10 Talern, 12 Groschen, 3 Pfennigen, sowie die Einnahmereste mit 164 Talern, 18 Groschen in die nächste Jahresrechnung übertragen werden, die Decharge hiermit erteilen wolle.
2. Entwurf des Gemeindehaushaltsetats pro 1870
Der Entwurf des Gemeindehaushaltsetats pro 1870 wurde vorgelegt und nach erfolgter Prüfung in Einnahme und Ausgabe festgestellt.
3. Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission für das Jahr 1870
Die Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission für das Jahr 1870 wurde vorgenommen und als Mitglieder derselben gewählt: a) Wilhelm Gudermann, b) Anton Dietz, c) Anton Hollenbeck.
4. Dienstjubiläum Lehrer Ferber
Die Gemeindeversammlung beschloss, dem Lehrer Ferber hierselbst bei Gelegenheit seines im Dezember d.J. stattfindenden Dienstjubiläums den Betrag von 50 Talern als Geschenk aus der Gemeindekasse Westernkotten zahlen zu lassen.
5. Antrag des Anton Mielinghaus mit Teilfläche eines Weges zur Schäferkämper Mühle
Auf wiederholten Antrag des Anton Mielinghaus hierselbst beschloss die Gemeindeversammlung, dem M. nunmehr das Grundstück Flur 5, Nr. 89, zu dem Preis von überhaupt 8 Talern käuflich zu überlassen. – Jedoch bleibt von dem fraglichen Grundstück ein in ausreichender Breite abzugrenzender Weg zur Schäferkämper Mühle zum freien Gebrauch für die Gemeinde liegen. (Unterschriften)
Verhandelt Westernkotten, den 9. Mai 1870:
Anwesend sind die Gemeindeverordneten wie vor. In der heutigen mittels Currende vom 6.d.M. berufenen Gemeindeversammlung waren die vor bezeichneten Mitgliedern erschienen. Es kam Folgendes zur Verhandlung:
1. Antrag des Maurers Friedrich W…
Der Maurer Friedrich W… von hier hat bei dem Gemeindevorsteher den Antrag gestellt, für die Verpflegung seines jüngsten Kindes auf Kosten der Gemeinde Sorge zu tragen. Die Frau des W. ist vor mehreren Tagen verstorben und das in Rede stehende Kind ist erst ungefähr 3 Wochen alt. Die Versammlung sprach sich dafür aus, dass es unter den obwaltenden Verhältnissen für die Gemeinde geboten erscheine, dem W. durch die Übernahme der Verpflegungskosten für das jüngste Kind eine Unterstützung angedeihen zu lassen, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wurde, dass die Gemeinde eine weitere Unterstützung nicht übernehme, da der W. seine beiden ältesten Kinder und seine Person von seinem Verdienst recht gut ernähren könne. Die Versammlung beauftragte den Gemeindevorsteher wegen Übernahme der Verpflegung des Kindes eine öffentliche Bekanntmachung zu erlassen und die Anerbietungen entgegen zu nehmen. – Der abschließende Vertrag ist der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Bei einer Wiederverheiratung des W. hört selbstredend die Verpflegung der Gemeinde sofort auf.
2. Anlieger sollen Straßenhecken zurückschneiden
Infolge einer früheren Besprechung hatte der Gemeindevorsteher den Heinrich Adämmer, gen. Vossejan und mehreren anderen Gartenbesitzern an der Gemeinde-Chaussee bei Vossejans Hause und am Klossebäumer Weg auffordern lassen, die Hecken, welche der Gemeinde-Chaussee respektive dem Klossebäumer Weg zu nahe gerückt sind, wieder auf die alte Grenze zurückzusetzen. – Dieser Aufforderung haben die Betroffenen keine Folge geleistet. Die Gemeindeversammlung gab dem Gemeindevorsteher den Auftrag, die betreffenden Personen nochmals auffordern zu lassen, die Hecken binnen 3 Tagen fortzuräumen. Für den Fall der Weigerung gegen dieselben entweder auf polizeilichem Wege vorzugehend oder nötigenfalls Klage zu erheben. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 16. Mai 1870:
Anwesend die Gemeindeverordneten wie vor.
1.Zuschuss zum Gymnasium-Fond
In der heutigen Gemeindeversammlung, in welcher die vorgenannten Mitglieder anwesend waren, legte der Gemeindevorsteher das Schreiben des Gymnasial-Kuratoriums zu Arnsberg vom 5.d.M., Nr. 14, vor, wonach das Kapital von 200 Talern, welches die Gemeinde Westernkotten dem Gymnasium-Fond aus der Obligation vom 3.Mai 1823 verschuldet, gekündigt wird, für den Fall, dass die Gemeinde sich nicht bereit erkläre, den bisherigen Zinsfuß von 4% auf 4 1/2% zu erhöhen. Es wurde einstimmig von der Versammlung beschlossen, den verlangten Zinsfuß von 4 1/2% zu bewilligen, und zwar vom 3. Mai d.J. ab. und dem Kuratorium des Gymnasiums zu Arnsberg eine beglaubigte Abschrift dieses Beschlusses mitzuteilen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 29. August 1870:
Die Gemeindeversammlung Westernkotten besteht aus: Ein Rittergutsbesitzer, dem Gemeindevorsteher und 6 gewählten Gemeindeverordneten. Anwesend sind: 1. Rentmeister Flörken, 2. Heinrich Eickmann, 3. Anton Dietz, 4. Anton Otto, 5. Wilhelm Gudermann, 6. der Gemeindevorsteher Jesse. In der heutigen mittels Currende vom 27.d.M. einberufenen Gemeindeversammlung, in welcher die vorgenannten Mitglieder anwesend waren, kam Folgendes zur Verhandlung:
1. Sparkassenkredite
Die Sparkassenverwaltung zu Lippstadt hat durch Zuschrift vom 2. August d.J., welche dem Gemeindevorsteher Jesse am 16. d.M. überreicht worden ist, die Kapitalien, welche die Gemeinde Westernkotten von der Sparkasse Lippstadt angeliehen hat, zum Gesamtbetrage von 3.450 Talern gekündigt. – Die Sparkasse der Ämter Erwitte und Anröchte hat durch Schreiben des Rendanten Berghoff zu Erwitte vom 20. und 27. August sich bereit erklärt, der Gemeinde Westernkotten die gekündigten Kapitalien darzuleihen und gegen Kaution der Sicherungsdokumente, welche sich in Händen der Sparkasse Lippstadt befinden, die Kapitalbeträge je nach dem Kassenstand der Sparkasse Erwitte an die Sparkasse Lippstadt einzeln bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abzutragen. – Die Gemeindeversammlung erklärte sich mit der Anleihe der gesamten gekündigten Kapitalien zur Höhe von 3.450 Talern zu 5% Zinsen einverstanden und ermächtigte den Gemeindevorsteher Jesse, nachdem von Seiten des Herrn Berghoff vorgeschlagenem Modus das Weitere zu veranlassen. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 17. 0kt. 1870:
Anwesend sind die Mitglieder wie vor. In der heutigen, rechtzeitig berufenen Gemeindeversammlung kam Folgendes zur Verhandlung.
1. Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission für das Jahr 1871
Es wurde die Wahl der Klassensteuer-Einschätzungskommission für das Jahr 1871 von der Versammlung vorgenommen, Die Kommission besteht aus 3 Mitgliedern: a) Heinrich Eickmann, b) Wilhelm Gudermann, c) Anton Dietz. – Dieselben nahmen die Wahl an. (Unterschrift)
Verhandelt Westernkotten, den 4. Januar 1871:
Anwesend sind die Gemeindeverordneten wie vor. In der heutigen mittels Currende vom 30. Dezember 1870 berufenen Gemeindeversammlung kam Folgendes zur Verhandlung:
1. Neue Amtsabgeordnete
An die Stelle der ausgeschiedenen beiden Amtsabgeordneten für die Gemeinde Westernkotten Heinrich Mönnig (sen.) und Johann Löper, deren Wahlperiode abgelaufen ist, wurden durch die Gemeindeversammlung Herr Heinrich Mönnig jun. und Herr Anton Dietz von hier zu Amtsabgeordneten einstimmig gewählt.
2. Zustand der Westernkötter Gemeinde-Chaussee
Es wurde in der Gemeindeversammlung der Auszug aus dem Bereich des Kreisbaumeisters Niedick vom 24.Nov. 1870, betreffend den Zustand der Westernkötter Gemeinde-Chaussee, mitgeteilt. – Die Versammlung hält die Beschreibung der Straße durch Herrn N. für offenbar übertrieben ungünstig, erkennt aber an, dass Reparaturen erforderlich seien. Namentlich wird die Steinbahn durch eine Überschüttung mit neuem Material wieder instandgesetzt. Die Gräben werden – soweit erforderlich – ausgeräumt. – Die Baumbepflanzung ist dagegen nicht herzustellen, in dem die Pappeln an den Grundstücken erfahrungsgemäß sehr schön sind und mit Obstbäumen bepflanzt die Straßen meistenteils zu schmal sind. Die Wegebaukommission versprach dem Vorsteher, in kurzer Zeit über das erforderliche an Material und Arbeiten Bericht zu erstatten. Die Reparaturen werden sodann, sobald es die Witterung erlaubt, ausgeführt werden.
3.Wegegeld
Der Gemeindevorsteher trug der Versammlung die Verpachtungsverhandlung bezüglich des Wegegeldesempfanges für das Jahr 1871 vor, wonach der seitherige Pächter Wilhelm Dierks eine jährliche Pacht von 20 Talern biete. Der Vertrag wurde zwar von der Gemeindeversammlung einstweilig genehmigt, der Gemeindevorsteher jedoch beauftragt, dem Pächter den Vertrag zu kündigen, indem unter den obwaltenden Umständen und bei dem geringen Ertrage der Pacht von der Erhebung des Chaussee-Geldes Abstand genommen werden soll, während die Gemeinde das Recht, das Chaussee-Geld wieder einzuführen, sich ausdrücklich vorbehält. (Unterschrift)
[1] Bad Westernkotten – Altes Sälzerdorf am Hellweg, Lippstadt 1987, Seiten 160-173, hier S. 171/172.
[2] Auch persönliche Namen hat sie manchmal nicht ausgeschrieben, um diese Personen nicht zu diskreditieren.