Von Dirk Ruholl
2015 erschien das Buch: Heimatverein Bökenförde e.V. (Hg.): Schloss Schwarzenraben im Spiegel der Zeit, Media-Print, Paderborn 2015. Darin ein Aufsatz von Dirk Ruholl mit dem Titel „Salzberechtigung in Bad Westernkotten“, der einen guten Einblick darüber gibt, welche Besitzanteile die Schlossherren an der Salzproduktion in Westernkotten hatten. Im Folgenden der Text (S. 36), ohne Fotos. WM]
im benachbarten Bad Westernkotten wurde bereits im Mittelalter aus dem dort gefundenen solehaltigen Wasser durch Siederei Salz gewonnen und verkauft. Bereits im Jahr 1372 trat die Familie von Hörde zu Störmede mit dem Salz in Verbindung, als Thymmo von Hörde pfandweise eine Kötterstätte von der Familie von Plettenberg für 10 Mark erwarb.
Besitz in Westernkotten war meist mit Salzrechten und den daraus erzielten Einnahmen verbunden. Im 15. Jh. besaß die Familie von Hörde ein Salzhaus in Westernkotten, das sie untereinander verpfändeten. Der Paderborner Fürstbischof Simon III. von Lippe belehnte 1465 Bernhard von Hörde mit dem Burglehen[1] zu Westernkotten, welches zuvor die Familie von Graffen innehatte; kurz darauf belehnte er ihn aus dem gleichen Grund mit einem Salzwerk in Westernkotten. Friedrich von Hörde und seine Frau Mette hatten zu einem unbekannten Zeitpunkt ihre Salzsode in Westernkotten den Vikarien des „Altars der 11.000 Jungfrauen” in der Liebfrauenkirche in Lippstadt in Pfandnutzung gegeben. Im Jahr 1476 verglichen sich die beiden Vikare Bernd Duster und Borchard Goldsmet mit Friedrich (VII) von Hörde, dem Sohn der Stifter, und traten ihm die Sode wieder ab. Sie behielten sich aber bis zur Rückzahlung des Kapitals sechs Gulden Jahresrente vor. Diese Westernkötter Salzsode bzw. Salzberechtigung blieb mit dem Besitz des alten Hauses Störmede verknüpft und wurde bei Erbteilungen (Störmede, Boke, Schwarzenraben, Eringerfeld) anteilig vererbt. Daher wurde auch die Linie der Familie von Hörde zu Boke mit einem Salzwerk in Westernkotten bzw. mit Anteilen ‘daraus belehnt. In seinem Testament setzte Bernd Sylvester von Hörde 1638 seinen Bruder Wilhelm, der als Domscholaster in Hildesheim wirkte und zum dortigen Kapitel gehörte, als Erben ein, der 1646 seinen Neffen Jobst Bernhard von Korff zu Harkotten ermächtigte, seine Häuser Störmede und Rixbeck in Besitz zu nehmen. Damit begann ein erbitterter Rechtsstreit zwischen den Familien von Hörde zu Schwarzenraben und von Korff, der auch die Westernkötter Salzberechtigung des Alten Hauses Störmede einschloss. Das Korffsche Salzhaus wurde 1779 an die Familie von Landsberg verkauft, hieß aber noch um 1840 ‚Korffs Hütte‘.
Die Überbleibsel der alten Salzrechte der Familie von Horde zu Schwarzenraben gingen im 19. Jh. erblich über auf die Hörde-Witwe Kunigunde von der Decken und schließlich 1922 auf die Familie von Ketteler. Das Schloss Schwarzenraben bekam sogar bis zur Aufnahme des Kurbetriebes in Bad Westernkotten jährlich eine bestimmte Menge an Deputat-Salz aus einem der dortigen Salzhäuser. Schlie8lich wurde diese Abgabe zu Beginn der 1950er Jahre durch eine Geldzahlung abgelöst. An das Westernkötter Salz erinnerte sich noch Karl-Josef von Ketteler ,,Das grobe, aber vorzügliche Westernkottener Salz wurde in Schwarzenraben in einer speziellen Eichentruhe gelagert […]. Das Salz wurde vornehmlich zum Wursten verwendet, und wenn die Schwarzenrabener Kinder im Winter sich auf der zugefrorenen Gräfte herumtrieben und an ein Küchenfenster klopften, bekamen sie ein Schmalzbrot, dick mit Westernkottener Salz bestreut.
[1] Ein Burglehen ist ein Lehen, das an die Pflicht zur Bewachung, Verteidigung und Verwaltung einer Burg gebunden ist. Der Burgherr (z. B. ein König, Fürst, Bischof oder Graf) übertrug einem Burgmann oder Lehnsmann Land, Einnahmen (z. B. Abgaben, Zölle) oder ein Haus innerhalb oder nahe der Burg (Burgmannshaus), damit dieser im Gegenzug militärische Dienste leistete, die Burg bewachte und verteidigte und bei Bedarf ständig anwesend war.